Stellenmeldepflicht: Aargau verspricht rasche Vorschläge

Der Kanton Aargau sieht sich für die ab Juli geltende Stellenmeldepflicht für 19 Berufsgruppen gerüstet.

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Die RAV und die Pforte Arbeitsmarkt wurden personell ausgebaut, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Dienstag mitteilte. So könnten den Unternehmen in kurzer Zeit passende Vorschläge gemacht werden. Die RAV würden bereits seit mehreren Jahren Stellensuchende an Unternehmen vermitteln.

Mit der Stellenmeldepflicht wird die Masseinwanderungsinitiative umgesetzt, wonach die Zuwanderung eigenständig gesteuert werden soll. Betriebe sollen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen und dafür das inländische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen.

Unternehmen und Personalvermittlungsunternehmen müssen offene Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens acht Prozent den RAV melden. In der Gastronomie, der Logistik, der Bauwirtschaft und im Marketing sind viele Berufe meldepflichtig. Aktuell gilt die Stellenmeldepflicht für 18 Berufsarten. Der Schwellenwert für die Meldepflicht wird per Anfang 2018 auf fünf Prozent gesenkt.

Zügiger Vollzug

Im Kanton Aargau können Stellen online, per Mail, telefonisch oder persönlich gemeldet werden. Das RAV informiert die Unternehmen innert dreier Arbeitstage nach Publikation der Stellenmeldung, ob passende Dossiers vorhanden sind.

Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber die erhaltenen Dossiers prüfen und dem RAV mitteilen, wen er zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung eingeladen hat und ob eine Anstellung erfolgt ist.

Zudem sind die gemeldeten Stellen während einer Frist von fünf Tagen ab Publikation nur denjenigen Stellensuchenden zugänglich, die auf dem RAV gemeldet sind. So erhalten diese einen Informationsvorsprung. Erst nach Ablauf der Frist darf der Arbeitgeber die Stelle öffentlich publizieren.

-Mitteilung der SDA (mis)