Steuerabzug für Krankenkassenprämien sollen nicht erhöht werden

Ein vollständiger Abzug der Krankenkassenprämien würde das Ziel verfehlen. Viel effektiver sei das bestehende System der Prämienverbilligung, da diese gezielter im Mittelstand eingesetzt werden kann.

Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Ein vollständiger Abzug der Krankenkassenprämien von den Steuern verfehle das Ziel, den Mittelstand finanziell zu entlasten. Dieser Ansicht ist die Luzerner Regierung, die eine Motion aus den Reihen der SVP daher zur Ablehnung empfiehlt.

Kantonsrat Robi Arnold wollte erreichen, dass die obligatorischen Krankenkassenprämien vollständig bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Die Prämien würden den Mittelstand enorm belasten, insbesondere jene Personen, die knapp zu viel verdienen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten. Aber auch Besserverdienende mit Familie würden hart getroffen.

Heute gelten beim Steuerabzug Höchstbeträge von 4900 Franken für Verheiratete und 2500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Diese steuersystematische Ausnahme sei sozialpolitisch begründet, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion, die er am Dienstag veröffentlichte.

Einen neuen Abzug einzuführen bedeute eine Verkomplizierung des Steuersystems. Zudem würden vom angestrebten vollen Abzug aufgrund der Steuerprogression hauptsächlich die oberen Einkommensklassen profitieren. Dies, weil sie neben der überproportionalen Begünstigung des vollständigen Abzugs der Prämien den verbleibenden Abzug mit den übrigen Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen vollständig ausschöpfen könnten.

Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sei ein unlimitierter Abzug fragwürdig. Er motiviere zur Wahl von teuren Krankenkassen und tiefen Franchisen. Laut der Regierung würde ein Systemwechsel Kanton und Gemeinden Steuerausfälle von 118 Millionen Franken bescheren.

Viel effektiver sei das bestehende System der Prämienverbilligung, da diese gezielter im Mittelstand eingesetzt werden könnten. Die Regierung empfiehlt daher, die Motion abzulehnen.