Taxifahren wird wohl teurer
Ein Entscheid des Bundesgerichts zugunsten angestellter Taxifahrer könnte sich negativ auf die Kosten der Fahrgäste auswirken.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat entschieden, dass von Zentralen angestellte Taxifahrer als Angestellte gelten.
- Dies könnte sich auf die Kosten für Fahrgäste niederschlagen.
Taxifahrer, die einer Zentrale angeschlossen sind, gelten als
Angestellte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Dem Gerichtsentscheid ist
eine Erklärung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) aus dem Jahre
2014 hervorgegangen, wonach Taxifahrer als unselbständig Erwerbstätige
eingestuft wurden.
Gegen die Suva-Entscheidung haben sich vier Taxifahrer zu
Wehr gesetzt und nun Recht bekommen. Den an Zentralen angeschlossenen Fahrern
hängt somit eine Unfallversicherung, die Zweiten Säule sowie eine Arbeitslosenversicherung
zu.
Eine Auswirkung dürfte der Entscheid für die Fahrgäste
haben. Weil die Taxi-Zentralen nun höhere administrative Kosten erwarten, wird
sich dies wohl im Fahrpreis niederschlagen.