Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Gemeinde Arth, welche eine vergünstigte familienergänzende Kinderbetreuung ermöglichen. Sie werden den Eltern je nach ihrer finanziellen Situation direkt überwiesen.
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Zielgruppe für Betreuungsgutscheine sind alle Eltern, welche in der Gemeinde Arth wohnen. Betreuungsgutscheine erhalten insbesondere Eltern mit einem massgebenden (steuerbaren) Einkommen bis zu Fr. 64‘000.00. Die Höhe des Betreuungsgutscheins beträgt für Kinder bis und mit 18 Monaten maximal Fr. 100.00, für ältere Kinder maximal Fr. 85.00 pro Betreuungstag. Die anspruchsberechtigten Eltern bezahlen gemäss Reglement mindestens Fr. 20.00 pro Tag und Kind selber.
Es ist vorgesehen, dass Eltern, welche Anspruch auf Betreuungsgutscheine erheben, sich selbst einen Betreuungsplatz bei einer Kinderkrippe oder einer Tagesmutter ihrer Wahl innerhalb der Gemeinde Arth suchen. Haben sie einen Platz gefunden, stellen die Eltern bei der Gemeinde Arth den Antrag für Betreuungsgutscheine.
Gemäss Hochrechnung wird mit Aufwendungen im Betrag von ca. Fr. 100'000.00 jährlich gerechnet. Die Mehraufwendungen relativieren sich insofern, da bis anhin ein Sockelbeitrag von Fr. 39‘000.00 an die Kinderkrippe Wirbelwind und die wirtschaftliche Sozialhilfe direkt einen Beitrag von Fr. 19‘000.00 an die Kinderbetreuung bezahlt hat.
Mit der Kinderbetreuung wird den Eltern ein höheres berufliches Engagement ermöglicht. Dies dient den berufstätigen Müttern und Vätern sowie der Wirtschaft. Alle Studien zeigen langfristig einen positiven Saldo zu Gunsten der öffentlichen Hand. Eine ökonomische Analyse des Nutzens der Betreuungsgutscheine für Haushalte und Gemeinden der Universität St. Gallen hat ergeben, dass sich das Elterneinkommen um 5 – 7 % erhöht hat. Mit den Betreuungsgutscheinen wird somit eine Investition in die Zukunft vorgenommen.