Insel akzeptiert Urteil des Obergerichts

Im Arbeitskonflikt zwischen einer entlassenen Oberärztin des Berner Inselspitals und der Insel Gruppe wird die nächste Runde eingeläutet.

Die Insel Gruppe verzichtet auf einen Weiterzug des Obergerichtsurteils - Keystone - Community

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Die Insel Gruppe verzichtet auf einen Weiterzug des Obergerichtsurteils, übt aber zugleich Kritik an der Ärztin.

Die vom Gericht geforderte Weiterbeschäftigung der Frau werde durch deren Forderungen stark erschwert, schreibt die Insel Gruppe in einem Communiqué vom Mittwoch. Die Ärztin verlange unter anderem personelle Veränderungen in der Klinikleitung und die eigene Beförderung in dieses Gremium.

Die Insel Gruppe könne und wolle solche weitgehende Forderungen einer Einzelperson nicht erfüllen. Sie bestehe auf ihrer unternehmerischen Freiheit und ihrem Anspruch als Arbeitgeberin, die Ärztin gleich zu behandeln wie die übrige Belegschaft. Nun gehe es darum, «eine gesetzeskonforme Lösung zu finden».

Das Inselspital hatte die Ärztin im Juni 2014 wegen eines «gestörten Vertrauensverhältnisses» entlassen, was diese nicht akzeptierte. Sie hielt die Entlassung für eine Retourkutsche, weil sie sich für mehr Mutterschutz und Gleichstellung eingesetzt habe.

Das Regionalgericht beurteilte die Entlassung als Rachekündigung und hob diese auf. Das Obergericht bestätigte Anfang Juli den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht hätte erfolgen dürfen.