Luzerner Stadtrat legt neues Beteiligungsreglement vor
Die Luzerner Stadtregierung will die Rollen von Parlament, Stadtrat und dem strategischen Leitungsorgan der Unternehmen klären und entkoppeln.
Die Stadt Luzern erstellt neu alle vier Jahre eine Beteiligungsstrategie, welche vom Parlament genehmigt wird. Änderungen während dieser Vier-Jahres-Periode können mittels Planungsmotion initiiert und beschleunigt umgesetzt werden, wie der Stadtrat in einer Medienmitteilung vom Montag schreibt.
Mit dem jährlichen Bericht zur Umsetzung der Beteiligungsstrategie im Geschäftsbericht wird die Berichterstattung an den Grossen Stadtrat und die zuständige Kommission systematisiert und ausgebaut.
Das bisherige Weisungsverbot an die vom Stadtrat mandatierten Mitglieder des strategischen Leitungsorgans der Beteiligung wird gelockert. Künftig werden städtische Vertretungen mittels Mandatsvertrag auf die Eignerstrategie und die Wahrung der öffentlichen Interessen verpflichtet.
Die Eignerstrategien der wichtigen Beteiligungen werden veröffentlicht, vorbehalten bleiben Ausnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Das neue Reglement beschreibt die Grundzüge eines neuen Steuerungskreislaufes. Ergänzend dazu erlässt der Stadtrat neu eine Richtlinie mit 30 Artikeln, welche die Detailbestimmungen zu den Prozessen und Praxisanleitungen beinhaltet.
Dem neuen Beteiligungsreglement sind insgesamt 36 städtische Beteiligungen unterstellt. Davon werden neun Beteiligungen als wichtig eingestuft.
Es sind dies: ewl Energie Wasser Luzern Holding AG (100 Prozent im Besitz der Stadt Luzern), Verkehrsbetriebe Luzern AG (100 Prozent im Besitz der Stadt Luzern), Viva Luzern AG (100 Prozent im Besitz der Stadt Luzern), Verkehrsverbund Luzern (VVL), Gemeindeverband REAL, Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern, Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG), Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See, Luzern (KKL), ewl Areal AG (städtischer Anteil: 33 Prozent).
Das neue Reglement soll am 1. Juni in Kraft treten. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.