Massnahmen gegen Stalking verschärft
Insbesondere das Hilfsangebot für Betroffene soll nicht mehr nur auf Freiwilligenarbeit beruhen, sondern professionalisiert werden.
Der Kanton Zürich will den Schutz für Stalking-Opfer ausbauen: Neu sollen Gewaltschutzmassnahmen auch bei Stalkern verhängt werden können, die nicht mit dem Opfer in einer Beziehung sind oder in einer Beziehung waren.
Zwar waren Gewaltschutzmassnahmen, etwa ein Kontaktverbot, gegen Stalker bisher auch rechtlich möglich. Meist handelte es sich bei den involvierten Personen aber um Ex-Partnerinnen und -Partner.
Neu will der Regierungsrat diese Massnahmen explizit auch anordnen lassen, wenn die involvierten Personen nicht in einer Beziehung miteinander stehen oder standen. Künftig sollen also auch Belästigungen von Fremden mit Gewaltschutzmassnahmen unterbunden werden können. Wie er am Donnerstag mitteilte, will er dies bis im April umsetzen.
Verbessern will die Justizdirektion auch die telefonische Hilfeleistung für gewaltbetroffene Frauen. Diese ist im Kanton Zürich zwar heute schon gut ausgebaut. Sie beruht aber grösstenteils noch auf Freiwilligenarbeit. Nun soll dieses Hilfsangebot professionalisiert werden.
Mehr Geld für die Opferhilfe
Als zusätzliche Massnahme will die Justizdirektion die Opferhilfe ausbauen. Sie beantragt beim Kantonsrat, die jährliche Unterstützung für die Opferhilfe-Beratungsstelle aufzustocken, von 6 auf 7,5 Millionen Franken pro Jahr.
Gewalt an Frauen ist in Zürich auch heute noch Tatsache. Jeden Tag müssen Polizeikräfte im Schnitt 13 Mal wegen Fällen von häuslicher Gewalt ausrücken. Die Täter sind nach wie vor meist Männer.