Zürcher Stimmvolk entscheidet über Wassergesetz und Hundekurse

Am heutigen Sonntag entscheiden die Zürcherinnen und Zürcher über eine besonders umstrittene Vorlage

Ente (Symbolbild) - Keystone

Es geht um die Frage, wer die Wasserversorgung betreiben darf. Regierung und bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollen dies Privaten teilweise erlauben - sehr zum Missfallen der Linken. Sie befürchten, dass Konzerne Profit aus dem Trinkwasser schlagen könnten.

Nach Ansicht der Regierung birgt das neue Wassergesetz kaum Sprengstoff. Ins Gesetz werde nur geschrieben, was in der Realität bereits existiere. Schon heute sei die Trinkwasserversorgung teilweise in der Hand von Privaten oder Genossenschaften.

Neu soll gesetzlich verankert werden, dass sich Private an der Wasserversorgung beteiligen können. Allerdings dürfen sie nicht mehr als 49 Prozent des Kapitals und nicht mehr als ein Drittel der Stimmrechte besitzen. Die Kontrolle soll nach wie vor bei den Gemeinden bleiben. Gewinn darf zudem keiner gemacht werden.

Für die Gegner aus linken und grünen Kreisen ist das dennoch nicht akzeptabel. Sie befürchten, dass Grossfirmen und Anlagefonds bald in die Wasserversorgung einsteigen könnten. Profitinteressen seien beim Wasser aber sehr gefährlich.

Die direkte Ausschüttung von Gewinnen sei zwar verboten. Dieses Verbot lasse sich mit indirekten Ausschüttungen aber leicht umgehen, etwa indem Mischfirmen mit liberalisierten Teilen gegründet würden.

Die Teil-Privatisierung der Wasserversorgung ist aber nicht der einzige Grund, weshalb Linke und Grüne gegen das bürgerlich geprägte Gesetz sind. Das neue Wassergesetz schade der Natur, weil Renaturierungen erschwert statt gefördert würden. Zudem würden private Uferbesitzer am Zürichsee noch mehr Privilegien erhalten.

Hundehalter von der Leine lassen?

Bei der zweiten kantonalen Vorlage geht es um die Frage, ob die Zürcher Hundehalter von der Leine gelassen werden oder nicht. Die Stimmberechtigten entscheiden, ob die Besitzer von «grossen und massigen» Hunden weiterhin einen Kurs besuchen müssen oder nicht.

Die Mehrheit des Kantonsrats entschied im vergangenen Jahr, diese Kurse komplett zu streichen, weil sie bei grossem Aufwand nur wenig brächten. Sehr zum Missfallen der Ratsminderheit, die das Behördenreferendum ergriff, weshalb die Vorlage nun vors Volk kommt.

Der Regierungsrat ist derselben Meinung wie die Ratsminderheit und hält nichts davon, die Kurse komplett abzuschaffen. Jeder Hund habe es verdient, dass sein Halter wenigstens ein Minimum über ihn wisse. Die Kurse hätten eine präventive Wirkung und seien sehr nützlich.

Überarbeiten will er die Kurse trotzdem: Künftig sollen sie für alle obligatorisch sein - nicht mehr nur für Halter von «grossen und massigen» Hunden. Schliesslich gebe es heute mehr Vorfälle mit «kleinen und frechen» Exemplaren.

Im Gegenzug sollen die Kurse aber nicht mehr 14 sondern nur noch 8 Lektionen dauern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kurse am heutigen Sonntag nicht komplett abgeschafft werden.