Wer erbt wie viel im Todesfall?
Ein Todesfall in der Familie ist immer ein schwerer Schlag. Bei ungeregelten Erbfragen können dazu noch finanzielle Probleme folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schliesse für den Ernstfall einen Ehe- und Erbvertrag ab.
- Kinder sind sofort erbberechtigt.
- Ohne Ehe- und Erbvertrag ist das Elternhaus in Gefahr.
Über den Tod und dessen Folgen zu reden, ist immer ein delikates Thema. Dieses Gespräch hätte ich vor einigen Woche auch mit einer sehr schillernden Persönlichkeit der Schweizer High Society führen können.
Zum Glück war es aber nicht Irina Beller. Aber auch sie hat gemäss Medien keinen Ehevertrag, geht ja auch nur um 50 Milliönchen.
Ein Todesfall in der Familie ist immer ein schwerer Schlag für alle Beteiligten. Wenn zusätzlich zu diesem Verlust noch ungeregelte Erbfragen auftauchen, kann die traurige Angelegenheit zu grossen finanziellen Problemen führen.
Dabei bräuchte es wirklich nur sehr wenig, um sein Erbe zu regeln.
Wenn du jetzt denkst, du bist nicht verheiratet, das Ganze geht dich nichts an, so liegst du definitiv falsch. Auch du hast Eltern und kannst davon betroffen sein.
Haben sie sich noch nicht darum gekümmert, braucht es vielleicht einen Input deinerseits, dass sie sich der Sache annehmen.
Ehe- und Erbvertrag
In der Schweiz kennen wir drei Güterstände. Kompliment an den Erfinder dieses Wortes. Wenn du es nicht nachschlägst, hat man keine Ahnung was das heissen soll. Geht ja immer nur um ein kleines Vermögen, warum also nicht ein einfacheres Wort dafür wählen.
Mit dem Güterstand will man die Finanzen in einer Ehe regeln. Wer hat vor der Hochzeit wie viel eingebracht, und wie viel wurde während der Ehe zusammen erwirtschaftet.
Und am wichtigsten: Was passiert mit dem Geld nach der Ehe bei einer Scheidung oder wenn einer der beiden verstirbt.
Da die wenigsten Menschen einen Ehevertrag haben –warum auch immer–, unterstehen die meisten Eheleute der Errungenschaftsbeteiligung. Diese wollen wir uns heute genauer anschauen.
Errungenschaftsbeteiligung
Das Konzept ist sehr einfach. Alles was dir vor der Heirat gehört hat, soll auch weiterhin einfach nur dir gehören. Das nennt man Eigengut (=vor der Ehe schon gehabt).
Alles was du aber während der Ehe verdienst, gehört zur Hälfte dir und zur Hälfte deinem Partner (=Errungenschaft).
Ausnahme bildet hier das Erbe. Wenn du während der Ehe etwas erbst, zum Beispiel von deinen Eltern, gehört es dir alleine. Das ist also auch Eigengut.
Warum ist das wichtig? Abgerechnet wird in zwei Fällen: Scheidung und im Todesfall eines Ehepartners.
Die Scheidung lassen wir heute einmal beiseite und kümmern uns nur um den Todesfall.
Gehen wir davon aus, du bist verheiratet und hast zusammen mit deiner Frau/Mann vor 30 Jahren ein Haus gekauft. Eure beiden Kinder sind dort aufgewachsen, ihr versteht euch super mit den Nachbarn. Erst letztes Jahr habt ihr die Küche erneuert und die Fassade neu gestrichen.
Das Haus kostete damals CHF 500'000. Auf eurem gemeinsamen Konto habt ihr CHF 100’000 angespart, ihr fühlt euch finanziell sicher. Piccobellomärchenvorstellung.
Jetzt holt der Sensenmann einen von euch beiden. Tag der Abrechnung. Wortwörtlich.
Nach 30 Jahren und den Renovationen hat euer Haus jetzt einen Wert von einer Million. Die CHF 100’000 habt ihr gemeinsam angespart, da ihr beide nichts in die Ehe eingebracht habt.
Erben gibt es ausser dir und den beiden Kindern niemanden. Eine Testament oder Erbvertrag ist nicht vorhanden.
Verkauf des Hauses
Soweit so gut. Prüfen wir die Zahlen aber etwas genauer, stellen wir ein Problem fest: Die Kinder erhalten zusammen CHF 275’000. Liquide Mittel sind aber nur CHF 100’000 vorhanden. Was tun?
Die einfachste Lösung ist natürlich, wenn die Kinder auf ihr Erbe verzichten. Das passiert im echten Leben auch, aber nicht immer.
Verzichten die Kinder nicht auf ihr Erbe, bleibt dem überlebenden Ehegatten nur eine Wahl: Verkauf des Hauses.
Das, mein Freund, ist der Grund warum du unbedingt ein Erbvertrag abschliessen solltest. Damit du dich und deine Frau/Mann davor schützen kannst, euer Haus zu verlieren.
Oder noch schlimmer: Du hättest ein Aktienportfolio und müsstest es an Kinder aufteilen, die keine finanzielle Bildung in der Schule genossen haben.
Besserstellung durch Ehe- und Erbvertrag
Natürlich kann man die Situation von Grund auf optimieren. Dazu brauchst du wirklich auch keinen Hochschulabschluss. Du musst lediglich deinen inneren Schweinehund überwinden und dich darum kümmern.
Kurz: Übernimm Verantwortung für dein Geld.
Ruf deinen Notar an und wenn du noch keinen hast, frag in deinem Bekanntenkreis, ob dir jemand einen empfehlen kann.
Was aber optimiert jetzt dieser Vertrag genau. Hier die gleiche Situation, aber mit Ehe- und Erbvertrag:
Du siehst, alles bleibt beim überlebenden Ehegatten. Dieser kann immer noch freiwillig Gelder an die Kinder weitergeben, doch er ist nicht dazu gezwungen, sein Haus zu verkaufen.
Beim Erbe reden plötzlich alle mit
Zusätzlich möchte ich dich noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen.
Wenn du denkst mit deinen Kindern/Eltern und Geschwistern wirst du keine Probleme haben, da gibt es noch andere Menschen. Die darfst du nicht vergessen.
Diese haben ganz schnell einen erheblichen Einfluss und ganz eigene Meinungen, wenn es ums Erben geht. Die «besseren» Hälften der Erben.
So manche Familien haben sich beim Erben schon verkracht. Meist waren es die angeheirateten, die den Hals nicht voll genug kriegen. Daher noch einmal:
Kümmere dich um einen Ehe- und Erbvertrag. Kümmere dich darum, dass Mama und Papa einen abschliessen. Informiere deine Geschwister, warum sie das besser heute als morgen in Angriff nehmen sollten.
Wenn wir schon beim Thema sind, um was du dich alles kümmern solltest: Sagt dir der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung etwas?
Bis bald und sorry für den Arschtritt, aber den braucht jeder mal.
FinanzFabio will mit finanzieller Bildung auf seinem Blog die Schweiz vor der Altersarmut retten. Er glaubt nicht mehr an die AHV.
www.finanzfabio.ch