Trumps Wiederwahl: Was wird aus den Verfahren gegen ihn?

Mehrere Verfahren gegen Trump stehen auf der Kippe. Bei seiner Wiederwahl dürften sie vermutlich zusammenbrechen. Ein Überblick.

Donald Trump ist in vier Strafverfahren angeklagt. (Archivbild) - Charlie Neibergall/AP

Das Wichtigste in Kürze

  • Trumps Wiederwahl könnte Verfahren gegen ihn zum Zusammenbruch bringen.
  • Die Prozesse könnten auf Anweisung des Justizministeriums eingestellt werden.
  • Trump drohen Haftstrafen, doch die Verfahren könnten durch Blockaden ins Stocken geraten.

Der siegreiche Republikaner Donald Trump ist gleich in vier Strafverfahren angeklagt. Und in New York wegen der Verschleierung von Schweigegeldzahlungen sogar verurteilt worden. Trump hat allerdings bereits bewiesen, dass er in juristischen Dingen ein Meister der Verzögerung und der Blockade ist.

Gleich mehrere Verfahren gegen ihn stehen bereits auf der Kippe. Mit Trumps Wiederwahl ins Weisse Haus dürften die Prozesse nun wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Ein Überblick:

Das Verfahren in Washington zu versuchtem Wahlbetrug

Trump ist in Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt. Es handelt sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung könnte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe drohen.

Doch dazu dürfte es nicht kommen. Da es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, könnte das Justizministerium unter Trump den Prozess schlicht einstellen. Trump hat bereits angekündigt, den zuständigen Sonderermittler Jack Smith zu feuern.

Das Verfahren war zuletzt ohnehin ins Stocken geraten. Smith hat die Anklage im Sommer überarbeitet. Dies, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.

Das Verfahren in Miami zur Dokumenten-Affäre

Trump wird in diesem Verfahren beschuldigt, höchstsensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Die zuständige Richterin in Florida, die einst von Trump ernannt worden war, hat das Verfahren im Sommer eingestellt.

Sonderermittler Smith legte dagegen Berufung ein. Auch dieses Verfahren dürfte sich nach Trumps Wiedereinzug ins Weisse Haus auf Anweisung des Justizministeriums hin in Luft auflösen.

Das Verfahren in Atlanta zu versuchtem Wahlbetrug

Im Bundesstaat Georgia ist Trump wegen seiner Einflussversuche bei der Wahl 2020 angeklagt – gemeinsam mit mehreren Mitangeklagten. Anders als bei Prozessen auf Bundesebene könnte sich Trump im Fall eines Schuldspruches in Georgia nicht selbst begnadigen. Er kann das Verfahren auch nicht selbst einstellen lassen.

Doch Trumps Anwälte haben die Ermittlungen aktuell weitgehend blockiert. Die zuständige Staatsanwältin Fani Willis hatte zuletzt zahlreiche Rückschläge erlitten. Das Oberste Gericht in Georgia beschäftigt sich gerade mit der Frage, ob Willis von dem Fall abgezogen werden soll.

Trumps Anwälte werfen ihr vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmässig finanziell profitiert zu haben. Sollte Willis abgezogen werden, könnte das gesamte Verfahren in sich zusammenfallen. Trumps Anwälte haben bereits argumentiert, dass das Verfahren nicht vor Ende von dessen zweiter Amtszeit beginnen dürfe – also 2029.

Das Verfahren in New York zu unrechtmässig verbuchtem Schweigegeld

Geschworene in New York haben Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin. Dies, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen.

Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. Allerdings wurde die Strafmassverkündung bisher mehrfach verschoben – aktuell ist sie für den 26. November angesetzt. Trump droht maximal eine mehrjährige Haftstrafe.

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Ob der Termin tatsächlich stattfindet, ist offen. Fachleute gehen davon aus, dass er verschoben werden dürfte. Falls Trump verurteilt wird, ist es unwahrscheinlich, dass er die Haftstrafe vor Ende seiner zweiten Amtszeit antreten muss. Es ist allerdings schwer, in dem Fall Vorhersagen zu treffen, da es dafür keinerlei historischen Präzedenzfall gibt.