62 Kinder in diesem Jahr in syrischem Lager Al-Hol gestorben

In dem syrischen Gefangenenlager Al-Hol leben über 40'000 Kinder. Nun sind Berichten zufolge 62 davon aufgrund von Bränden und Krankheiten gestorben.

ARCHIV - Kinder spielen in einer Schlammpfütze in der Abteilung für ausländische Familien im Lager Al-Hol in der Provinz Hasakeh. Foto: Maya Alleruzzo/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Maya Alleruzzo

Das Wichtigste in Kürze

  • 62 minderjährige Tote hat das Gefangenenlager Al-Hol zu beklagen.
  • Die Kinder starben aufgrund von Bränden und vermeidbaren Krankheiten.
  • Zwei Kinder seien zudem in Al-Hol ermordet worden.

Die Hilfsorganisation «Save the Children» beklagt den Tod Dutzender Kinder in Gefangenenlagern in Syrien. Allein in dem Camp Al-Hol sind in diesem Jahr bereits 62 Kinder gestorben, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Organisation hervorgeht.

Todesursachen seien etwa Brände in den Zeltstädten, Unterernährung sowie vermeidbare Krankheiten. Zwei Kinder seien zudem in Al-Hol ermordet worden.

Kinderarbeit und Gewalt weit verbreitet

Insgesamt leben in den Gefangenenlagern Al-Hol und Al-Rodsch in den von Kurden beherrschten Gebieten im Nordosten des Landes laut Bericht 40'000 Mädchen und Jungen. Die Minderjährigen erhalten demnach oftmals keine Ausbildung. Zudem seien Kinderarbeit und Gewalt in den Camps weit verbreitet.

Hilfsorganisationen beklagen schon seit langem die menschenunwürdigen Zustände in den überfüllten Lagern. UN-Angaben zufolge leben auch Tausende ehemalige Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und deren Kinder in den Camps, darunter auch viele Ausländer.

«Save the Children» wirft den EU-Ländern, Grossbritannien, Kanada und Australien mangelnden politischen Willen bei der Rückführung ihrer Bürger vor. «Jeder Tag, an dem ausländische Kinder und ihre Familien in den Lagern bleiben, ist ein weiterer Tag, an dem sie von ihren Regierungen im Stich gelassen werden», sagte Sonia Khush, Landesdirektorin von «Save the Children» in Syrien. Den Kindern würde damit das Recht verwehrt, in Sicherheit zu leben und sich vom Erlebten zu erholen.