BGH hebt 30-Millionen-Busse gegen Rossmann auf

Von wegen kalter Kaffee: Über Jahre verständigten sich Röster und Händler über den Verkaufspreis vor allem von Filterkaffee, so das Bundeskartellamt. Im Fall der Drogerie Rossmann muss ein Gericht jetzt neu über das verhängte Millionenbussgeld verhandeln.

Das OLG Düsseldorf hatte Rossmann im Februar 2018 wegen einer «vorsätzlichen Kartellwidrigkeit» zur Zahlung von 30 Millionen Euro verurteilt. Foto: Holger Hollemann - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen die Drogeriekette Rossmann wegen Preisabsprachen beim Kaffee aufgehoben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Rossmann im Februar 2018 wegen einer «vorsätzlichen Kartellwidrigkeit» zur Zahlung von 30 Millionen Euro verurteilt.

Nun muss ein anderer Kartellsenat des Düsseldorfer Gerichts die Sache komplett neu verhandeln, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des BGH hervorgeht (Az. KRB 37/19). Das Urteil sei verspätet zu den Akten gelangt, hiess es zur Begründung. Anders als beantragt sei das Verfahren aber nicht wegen Verjährung einzustellen.

Vor dem Düsseldorfer Urteil hatte das Bundeskartellamt Absprachen zwischen dem Kaffeeröster Melitta und fünf Handelsunternehmen entdeckt. Sie sollen sich über den Endverkaufspreis vor allem von Filterkaffee verständigt haben.

Gegen eine ursprüngliche Geldbusse von 5,5 Millionen Euro hatte Rossmann Einspruch beim OLG eingelegt. Das Gericht allerdings versechsfachte die Summe nahezu. Dagegen wehrte sich Rossmann mit einer Rechtsbeschwerde in Karlsruhe. Zum laufenden Verfahren wollte sich Rossmann am Mittwoch nicht äussern.

Die Preisabsprachen liefen laut Kartellamt von 2004 bis Mitte 2008. Insgesamt summierten sich die ursprünglichen Bussgelder auf rund 50 Millionen Euro. Edeka, Kaufland, Metro und Rewe erhielten einen Abschlag, weil sie auf einen Gang vor Gericht verzichteten. Gegen Melitta wurde kein Bussgeld verhängt, weil das Unternehmen bereits vor der Einleitung des Verfahrens mit dem Kartellamt kooperiert hatte.

Den Ermittlungen zufolge hatte Melitta mit den Händlern eine Vereinbarung geschlossen, ein Mindestniveau beim Endverkaufspreis einzuhalten, wenn der Röster dafür sorgte, dass sich alle Beteiligten daran hielten. So sollten sogenannte Kampfpreise vermieden werden, die mehr als 10 bis 15 Cent unter der Preisempfehlung von Melitta lagen.

Aussendienstmitarbeiter von Melitta kontrollierten demnach immer montags die Preise in den Märkten. In der Zentrale des Rösters seien die Daten in einer Excel-Tabelle gebündelt und auch an die Händler verschickt worden. Im Fall von zu niedrigen Preisen hätten Melitta-Verantwortliche telefonisch bei den Händlern interveniert, so das Bundeskartellamt.