Frauen müssen laut Gerichtsurteil Zutritt zu Hindu Tempel bekommen

Der Oberste Gerichtshof von Indien entschied, dass Frauen künftig den Sabarimala-Tempel wieder betreten dürfen.

Der Sabarimala-Tempel zieht jährlich Millionen von Pilgern an. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zukunft dürfen auch Frauen den Sabarimala-Tempel in Indien betreten.
  • Bisher war ihnen der Zutritt verwehrt, da die Keuschheit geschützt werden sollte.

Ein bedeutender Hindu-Tempel in Indien darf Frauen nicht mehr den Zutritt verwehren. Das entschied der Oberste Gerichtshof des südasiatischen Landes am Freitag in Neu Delhi. Frauen im «Menstruationsalter» von etwa 10 bis 50 Jahren dürfen seit Jahrhunderten den Sabarimala-Tempel, ein Pilgerziel auf einem Berg in einem Tigerreservat im südindischen Bundesstaat Kerala, nicht betreten. Die Keuschheit der Tempel-Gottheit Ayappa soll damit geschützt werden. Zudem gelten menstruierende Frauen im Hinduismus als unrein und werden während ihrer Periode aus vielen Tempeln ausgeschlossen.

Ihre traditionelle Verbannung aus dem Sabarimala-Tempel verletze den Gleichheitssatz, argumentierte die Mehrheit der fünf Richter. Die Praxis falle nicht unter Religionsfreiheit, weil die Ayappa-Verehrer keine eigene Konfession darstellten. Der Hinduismus umfasst viele verschiedene Traditionen mit je eigenen Gottheiten.

In den letzten Tagen vor der Pensionierung des Chefrichters Dipak Misra hat das Gericht eine Reihe von bedeutenden Urteilen gefällt und einige Gesetze aus der britischen Kolonialzeit kassiert.

Unter anderem hatte es vor wenigen Wochen ein Gesetz aus dem Jahr 1862, das gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe stellte, für verfassungswidrig erklärt. Erst am Donnerstag hatten Misra und vier seiner Kollegen entscheiden, dass ein noch zwei Jahre älteres Ehebruch-Gesetz, das Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer verheirateten Frau ohne das Einverständnis des Ehemannes strafbar machte, die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen verletze.