Gericht: Schadensersatzklage Yücels wegen U-Haft wird geprüft

Der «Welt»-Reporter Deniz Yücel hat gegen die türkische Regierung geklagt. Die Schadensersatzklage wurde zunächst abgelehnt und wird jetzt doch geprüft.

Deniz Yücels Schadensersatzklage gegen die türkische Regierung wird nun doch geprüft. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der deute «Welt»-Reporter Deniz Yücel sass ein Jahr in der Türkei in Untersuchungshaft.
  • Yücels Schadensersatzklage wurde zunächst abgelehnt und müsse nun doch geprüft werden.
  • Er hat die türkische Regierung zu etwa 500'000 Franken Entschädigung verklagt.

Eine Schadenersatzklage des deutschen «Welt»-Reporters Deniz Yücel wegen seiner einjährigen Untersuchungshaft in der Türkei muss nun doch geprüft werden. Das habe ein Berufungsgericht in Istanbul entschieden, wie Yücels Anwalt, Veysel Ok, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bestätigte.

Ein untergeordnetes Gericht hatte die Schadenersatzklage Yücels im September mit der Begründung abgelehnt: Der Prozess gegen Yücel sei noch nicht abgeschlossen. Das Berufungsgericht entschied nach Angaben von Ok nun: Die Entschädigungsklage auch ohne Urteil im Verfahren gegen Yücel müsse bewertet werden. Zunächst hatte die «Welt» darüber berichtet.

Der Prozess gegen Yücel wird am 16. Juli fortgesetzt

Yücel war bis Februar 2018 ein Jahr lang ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul inhaftiert gewesen. Er hatte die türkische Regierung zu einer Zahlung von 2,98 Millionen Lira (rund 440'000 Euro) Entschädigung verklagt. Die Summe setzt sich nach Angaben des Anwalts zusammen aus Entschädigungen für die Verdienstausfälle und Anwaltskosten sowie Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung.

Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis durfte Yücel ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt.