Israel vor UN-Gericht: Völkermord-Vorwurf haltlos und absurd

Israel bestreitet vor dem Internationalen Gerichtshof, dass es einen Völkermord an Palästinensern betreibe. Es habe das Recht auf Selbstverteidigung.

Tal Becker, der Rechtsberater für israelische Aussenministerium (links) und Anwalt Malcolm Shaw, im UN-Gerichtssaal in Den Haag, 12. Januar 2024. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Israel weist den Vorwurf des Völkermords an der Bevölkerung in Gaza zurück.
  • Das Land musste sich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verteidigen.
  • Südafrika hatte Israel verklagt, mit Berufung auf die Völkermord-Konvention.

Israel hat vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag den Vorwurf des Völkermords im Gaza-Krieg entschieden zurückgewiesen. Die von Südafrika erhobenen Vorhaltungen seien haltlos und absurd, sagte Tal Becker, Rechtsberater des israelischen Aussenministeriums. Die Opfer des Gazakrieges und das Leiden der Zivilbevölkerung gingen allein auf das Konto der Terrororganisation Hamas: «Israel ist im Krieg mit Hamas, aber nicht mit dem palästinensischen Volk.»

Becker rechtfertigte die Angriffe im Gazastreifen mit dem Recht Israels auf Selbstverteidigung nach dem Angriff am 7. Oktober vergangenen Jahres. Becker schilderte die Massaker, bei denen rund 1200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden waren. «Israel will kein Volk zerstören, sondern ein Volk schützen, sein eigenes», sagte der Rechtsberater.

Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem höchsten UN-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Südafrika hatte die Klage unter Berufung auf die Völkermord-Konvention eingereicht, die auch Israel unterzeichnet hat. Die militärische Gewalt ziele auf eine absichtliche Zerstörung des Lebens der Palästinenser, erklärte Südafrika.

Das Gericht, das Konflikte zwischen Staaten klären soll, befasst sich zunächst mit einem Eilantrag Südafrikas. Die Richter sollen demnach ein Ende des Militäreinsatzes anordnen.

Israel weist diese Forderung zurück. Damit würde dem Land das Recht auf Selbstverteidigung genommen. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird in wenigen Wochen erwartet.