41-jähriger mutmasslicher Kannibale in Berlin wegen Mordes angeklagt
Nach einem kannibalistisch und sexuell motivierten Gewaltverbrechen in Berlin ist der mutmassliche Täter wegen Mordes angeklagt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 41-jähriger Mann wurde in Berlin wegen Mord angeklagt.
- Er soll sein Opfer bei einem Treffen in seiner eigenen Wohnung getötet haben.
- Anschliessend habe er die Leichenteile in der Stadt verteilt.
Ein kannibalistisch, sexuell motivierter Gewaltverbrecher wurde in Berlin wegen Mordes angeklagt.
Dem 41-Jährigen werde vorgeworfen einen etwa gleichaltrigen Mann getötet zu haben. Der Vorfall entstand etwa vor acht Monaten bei einem per Dating-Portal vereinbarten Treffen in seiner Wohnung. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Danach habe er den Toten zerteilt sowie Leichenteile in der Stadt verteilt.
Er hatte «Sadistisch-kannibalistisch geprägte sexuelle Tatmotivation»
«Die Anklageschrift geht von einer sadistisch-kannibalistisch geprägten sexuellen Tatmotivation aus», erklärte die Behörde weiter. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten muss nun das Berliner Landgericht entscheiden. Wie lange dies dauert, ist noch unklar.
Das Verbrechen war im November nach dem Fund menschlicher Knochen im Bezirk Pankow entdeckt worden. Untersuchungen ergaben, dass es sich um Leichenteile eines schon seit mehreren Wochen vermissten 43-Jährigen aus Berlin handelte. Aufwändige weitere Ermittlungen, darunter die Auswertung der Handydaten des Toten, führten dann zur Wohnung des Verdächtigen. Dort stiessen Polizisten unter anderem auf Blut, weitere Leichenteile und verdächtige Werkzeuge.
Rekonstruktion des Mordes
Laut Rekonstruktion der Ermittler hatten sich die beiden Männer am 6. September online über ein Dating-Portal kennengelernt und noch am selben Tag getroffen. Das spätere Opfer fuhr mit einem Taxi zur Wohnung des Verdächtigen.
Dieser habe seinen Besucher dann «zur Befriedigung des Geschlechtstriebs» getötet. So erklärte es die Staatsanwaltschaft. Hinweise darauf, dass das Opfer in seine Tötung unter Umständen eingewilligt haben könnte, gebe es nicht.
Der Beschuldigte war unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Teile seines Opfers hatte er an verschiedenen Stellen im Bereich Pankow abgelegt. Noch Tage nach seiner Festnahme wurde eines gefunden.