AfD-Chefin: Möglicher Verbotsantrag zum Scheitern verurteilt

Die AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert den geplanten Verbotsantrag einiger Bundestagsabgeordneter.

AfD-Chefin Alice Weidel: «Dieser Verbotsantrag spiegelt den undemokratischen Ungeist der Konkurrenzparteien wider.» (Archivbild) - Kay Nietfeld/dpa

AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert den geplanten Verbotsantrag von Bundestagsabgeordneten. «Dieser Verbotsantrag spiegelt den undemokratischen Ungeist der Konkurrenzparteien wider», sagte sie vor Journalisten in Berlin. Er spiegele auch wider, wie zerstritten die Parteien nicht nur in dieser Frage seien.

Man blicke dem sehr gelassen entgegen. Der Antrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren. «Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschliessen», sagte Weidel.

Bundesweite Unterstützung für Verbotsantrag?

37 Vertreter von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken im Bundestag streben ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Sie wollen ihren gemeinsamen Antrag dafür in dieser und der nächsten Woche in ihren Fraktionssitzungen vorstellen. Eine Mehrheit im Parlament für einen solchen Schritt erscheint aktuell eher unwahrscheinlich, da es auch grosse Bedenken dagegen gibt.

Ein Parteienverbot kann in Deutschland von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige ostdeutsche Landesverbände werden von den dortigen Landesämtern als gesichert extremistisch eingestuft.

Deutschlandweit ist die 2013 gegründete AfD laut Umfragen zweitstärkste Partei. Bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September wurde sie sogar stärkste Kraft. Regieren kann sie dort nicht, solange weiterhin keine andere Partei mit ihr im Landtag zusammenarbeitet.