Anklage fordert im Prozess um Nizza-Anschlag bis zu 15 Jahre Haft

Im Prozess um den mutmasslich islamistisch motivierten Terroranschlag in Nizza 2016 hat die Anklage für drei der Angeklagten 15 Jahre Haft gefordert.

Der Lastwagen nach dem Anschlag in Nizza 2016. - AFP/Archiv

Zwei von ihnen, engen Bekannten des Attentäters, warf die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Paris Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Der dritte Angeklagte habe die schwerste Tat begangen, um die es in dem Verfahren gehe: Er habe dem Attentäter die Schusswaffe besorgt, die er bei dem Anschlag benutzte. Für die fünf weiteren Angeklagten, die auch darin verwickelt waren, dem Attentäter eine Waffe zu beschaffen, verlangte die Anklage zwischen zwei und zehn Jahren Haft sowie teils Landesverbote.

Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer, darunter auch zwei Schülerinnen und eine Lehrerin aus Berlin. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte die Tat für sich. Obwohl die Ermittler Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung des Täters gefunden haben, wurde zunächst keine Verbindung zum IS gefunden.

Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrem Plädoyer, der Attentäter habe auf eine möglichst hohe Zahl von Opfern abgezielt. Sein Vorgehen sei extrem gewaltsam gewesen und er habe einen Ort ausgewählt, der stets voll mit Menschen und ein Sinnbild für die Stadt Nizza war. Sein Ziel sei es gewesen, einen Terroranschlag zu begehen. Zum IS habe es allerdings keinen direkten Zusammenhang gegeben. Die Reklamation der Tat durch die Terrororganisation sei opportunistisch gewesen. Gleichwohl habe der Attentäter, dem Anschlag eindeutig eine dschihadistische Dimension geben wollen.

Zu Beginn des Plädoyers würdigte die Staatsanwaltschaft den Mut der Opfer, sich dem Prozess in der Nebenklage zu stellen. Sie ging auf Kritik der Angehörigen über das Verhalten der Behörden im Zusammenhang mit den Autopsien der Ermordeten ein. Man könne zwar nichts gut machen, aber ziehe Lehren aus dem Vorgehen der Behörden, versicherte eine der Staatsanwältinnen.