Anschläge in Brüssel: Geschworene beraten über Strafen für Schuldige

Im Fall der Terroranschläge in Brüssel von 2016 zogen sie die Geschworenen zu Beratungen über die Strafen zurück. Die Attentäter forderten 35 Menschenleben.

Mitarbeiter des Belgischen Roten Kreuzes legen, 2017, bei Veranstaltungen zum ersten Jahrestag der Brüsseler Terroranschläge Rosen auf ein Denkmal. (Archivbild) - keystone

Im Prozess um die islamistischen Anschläge 2016 in Brüssel haben sich die Geschworenen und das Gericht zu Beratungen über die Strafen für die Terroristen zurückgezogen.

Die Vorsitzende des Geschworenengerichts in der Hauptstadt habe die Debatte über das Strafmass abgeschlossen, berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga am Montag. Die zwölf Geschworenen, die Vorsitzende und ihre beiden beisitzenden Richter beginnen damit ihre Beratungen.

Am 22. März 2017 versammeln sich Menschen zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlags vom 22. März 2016 vor der Brüsseler Börse. (Archivbild) - keystone

Die Angeklagten wurden vom Geschworenengericht bereits schuldig gesprochen. Die Beratungen finden an einem geheimen Ort statt und sollen mehrere Tage dauern. Im Anschluss soll das Strafmass öffentlich verkündet werden.

Durch die Terroranschläge am Flughafen der belgischen Hauptstadt und in einer U-Bahn-Station am 22. März 2016 kamen 35 Menschen ums Leben, 340 wurden verletzt.

Der belgische Premierminister Charles Michel legt, am 22. März 2018, in Brüssel während einer Gedenkveranstaltung am Denkmal für die Opfer des Terrorismus am zweiten Jahrestag der Brüsseler Terroranschläge Blumen nieder. (Archivbild) - keystone

Schon Ende Juli waren sechs von zehn Angeklagten wegen terroristischen Mordes verurteilt worden. Zwei Angeklagte wurden für die Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung verurteilt, zwei angeklagte Brüder wurden freigesprochen.

Anders als bei der Entscheidung über Schuld und Unschuld im Juli entscheiden nun nicht die Geschworenen alleine, sondern entscheiden gemeinsam mit dem Gericht. Eine Berufung ist Angaben eines Gerichtssprechers zufolge nicht möglich.