Anwaltskanzlei verklagt deutsche Finanzaufsicht im Wirecard-Skandal

Die Anwaltskanzlei Tilp verklagt im Wirecard-Skandal die deutsche Finanzaufsicht BaFin auf Schadenersatz. Der Betrug hätte im Februar 2019 auffliegen müssen.

Wirecard-Zentrale: Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen mehrere ehemalige und aktive Manager des Unternehmens. Foto: Sven Hoppe/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anwaltskanzlei Tilp verklagt im Wirecard-Skandal nun die deutsche Finanzaufsicht.
  • Der Bilanzbetrug hätte bereits im Februar 2019 bekannt gewesen sein müssen.

Die Anwaltskanzlei Tilp verklagt im Wirecard-Skandal nun auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin auf Schadenersatz. Die Amtshaftungsklage sei beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden. Die BaFin habe sich jahrelang unter grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse gegenüber der Wirecard AG wegen Marktmanipulation verweigert. So Rechtsanwalt Andreas Tilp am Freitag.

Sie haben die öffentliche Berichterstattung über massive Unregelmässigkeiten bei Wirecard genau gekannt. Trotzdem sei die Behörde einseitig gegen Journalisten und Leerverkäufer vorgegangen.

Wirecard-Bilanzskandal geht in Geschichte ein

Wirecard ist einer der grössten Bilanzskandale in der deutschen Geschichte. Der Dax-Konzern hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München mindestens seit 2015 seine Bilanzen gefälscht.

Doch erst Mitte Juni stellte Wirecards langjähriger Bilanzprüfer EY fest, dass rund 1.9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken lagen, nicht existierten. Eebenso wie grosse Teile des Asien-Geschäfts. Tilp hat wegen des Skandals bereits EY und frühere Vorstände des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers verklagt.

Tilp fordert Schadenersatz rückwirkend ab Februar 2019

Tilp argumentiert, dass die BaFin mindestens für Geschäfte mit Wirecard-Papieren ab dem 18. Februar 2019 Schadenersatz leisten müsse. «Hätte sie ordnungsgemäss ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen», sagte er.

An dem Tag hatte die BaFin die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) mit der Prüfung der Wirecard-Bilanz beauftragt. Wie in den früheren Klagen beantragte Tilp auch diesmal ein Musterverfahren. Bei einem Musterverfahren handelt es sich um eine Art Sammelklage, bei der einer im Namen von vielen klagt.