Baden-Württemberg: Verzicht auf intensive Kontaktverfolgung
Die Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter galt gerade zu Beginn der Pandemie als wichtiges Instrument gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Das scheint sich in einigen Bundesländern zu ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Nordrhein-Westfalen plant auch Baden-Württemberg künftig auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen zu verzichten.
Demnach sollen die Gesundheitsämter nicht mehr bei jedem Corona-Fall die Kontakte - etwa in Kinos oder Gaststätten - nachverfolgen müssen.
Das Gesundheitsministerium in Stuttgart bestätigte am Mittwoch einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung», wonach das Land hier einen Strategiewechsel vorbereite. Bisher waren die Daten nötig, damit die Gesundheitsämter bei einem Corona-Fall etwa die Nebensitzer aufspüren können.
Die Lage habe sich insofern geändert, «als dass es eine zunehmende Zahl von Geimpften und Genesenen gibt», erklärte ein Ministeriumssprecher. «Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktperson ist – nicht in Quarantäne.» Künftig sei das Ziel: «Wir wollen die Kräfte auf eine intelligente Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen konzentrieren.»
Das Ministerium bereite eine Aktualisierung der entsprechenden Verordnung zur Quarantäne vor. Wenn das Konzept fertig sei, werde sich die Landesregierung in einer ihrer nächsten Sitzungen in den kommenden Wochen damit beschäftigen. Klar sei aber auch: «Eine Absonderungspflicht ist weiterhin vorgesehen für nicht geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige.» In NRW müssen Besucher von Kneipen oder Restaurants demnach schon seit Freitag keine Daten mehr hinterlegen.