Bayer geht gegen Urteil zu Insektenmitteln vor
Der Chemiekonzern Bayer gibt sich nicht geschlagen: Er geht mit Rechtsmitteln gegen ein Urteil des EU-Gerichts zu den bienenschädlichen Insektenmitteln vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Chemiekonzern geht gegen ein Urteil des EU-Gerichts vor.
- Es will die Interpretationen zum Pflanzenschutzgesetz überprüfen lassen.
Der Chemiekonzern Bayer legt nach seiner Niederlage im Streit um EU-Verbote von bienenschädlichen Insektenmittel Rechtsmittel ein. Die Leverkusener wollen einige allgemeine Interpretationen des EU-Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüfen lassen, wie sie am Freitag mitteilten.
Bayer befürchtet «weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit» von Wirkstoffzulassungen in der EU. Der Agrarchemie-Riese ist der Ansicht, dass einige der Einschätzungen der Richter «einer rechtlichen Grundlage entbehren».
Das Gericht der Europäischen Union hatte im Mai die von der EU-Kommission 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden für rechtens erklärt. Bayer und andere Chemiekonzerne waren gegen die Verbote vor Gericht gezogen.