Behörden räumen Fehler im Freiburger Missbrauchsfall ein

Der schwere Missbrauch eines Buben im badischen Freiburg (D) ist trotz Warnungen lange unentdeckt geblieben.

Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte (m., helle Weste) und die angeklagte Mutter (r.) sitzen umgeben von Anwälten, Polizisten und Journalisten in einem Saal des Freiburger Landgerichts. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Freiburger Behörden räumen nach Ende des Missbrauchsfalls Fehler ein.
  • Der Bub war nach einem Obhutsentzug ohne Hilfe wieder in die Familie geschickt worden.

Heute Donnerstag räumten die Freiburger Behörden in einem vorgestellten Abschlussbericht zum Missbrauchsfall des Buben Fehler und Versäumnisse ein. Nicht alle Erkenntnismöglichkeiten seien ausgeschöpft worden, vorhandene Informationen seien «nicht frühestmöglich» weitergegeben worden.

«Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern wir wollten die Vorgänge fachmännisch aufarbeiten», sagte der Präsident des Karlsruher Oberlandesgerichtes in Freiburg. Jeder würde das Geschehene gerne ungeschehen machen. «An erster Stelle steht das Bedauern über das Schicksal des Jungen, das nicht rückgängig zu machen ist», sagte er.

Zwei Jahre verkauft und vergewaltigt

Das Opfer – ein heute zehnjähriger Junge – war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden. Das Paar ist bereits verurteilt.

Den Behörden waren in dem Fall schwere Fehler vorgeworfen worden. Unter anderem wurde ein Kontaktverbot des einschlägig vorbestraften Lebensgefährten zu Kindern nicht überwacht. Das Kind wurde ausserdem nach vierwöchigem Obhutsentzug in die Familie zurückgeschickt – ohne angehört zu werden und einen Rechtsbeistand zu bekommen.