Betrugs-Prozess nach Millionen-Pleite von Holzverarbeiter
Dem Ex-Geschäftsführer des Holzverarbeiters German Pellets und zwei Mitangeklagten wird unter anderem Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Im Raum steht ein Schaden in Höhe von 7,2 Millionen Euro.
In Schwerin hat der Betrugs-Prozess gegen die Geschäftsführung des vor sieben Jahren insolvent gegangenen Holzverarbeiters German Pellets begonnen.
Zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Rostock sagte der Verteidiger des hauptangeklagten ehemaligen Geschäftsführers im Anschluss an die Verhandlung: «Die Vorwürfe sind in der verlesenen Form unzutreffend. Insbesondere ist unzutreffend der Vorwurf, die drei Angeklagten hätten sich rechtlich zu einer Bande zusammengeschlossen.» Die Staatsanwaltschaft bleibe eine tragfähige Begründung schuldig. Die drei Angeklagten äusserten sich – auch während der Verhandlung – nicht.
Der vor der Grossen Strafkammer des Landgerichts Schwerin verlesenen Anklage zufolge wird dem ehemaligen Geschäftsführer und zwei Mitangeklagten unter anderem Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Wismarer Unternehmen war zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der grösste Pellet-Hersteller Europas.
Schaden in Höhe von 7,2 Millionen Euro
Die German Pellets GmbH soll den Ermittlungen zufolge schon fast ein Jahr vor dem Insolvenzantrag am 9. Februar 2016 zahlungsunfähig gewesen sein. Der Unterschied zwischen den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Mitteln und den Forderungen soll demnach schon 2015 ein Defizit von mehr als elf Millionen Euro ausgemacht haben.
Durch falsche Angaben zur Situation der Firma beim Verkauf von Unternehmensanleihen soll Anlegern schlussendlich ein Schaden in Höhe von 7,2 Millionen Euro entstanden sein. Ausserdem soll das Unternehmen trotz Zahlungsunfähigkeit 3,7 Millionen Euro für den beabsichtigten Kauf eines Steinkohlekraftwerks gezahlt haben, das im Anschluss zu einem geringen Preis abgegeben worden sei. Darüber hinausgehende etwaige Schäden lassen sich laut der Staatsanwaltschaft schwer beziffern, da Forderungen teilweise im Zuge des Insolvenzverfahrens beglichen worden seien.