Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung mit Zahngold in Kempten

Nach der Einäscherung von Verstorbenen denken Trauernde selten an die Überreste. Nicht selten machen aber Krematorien damit Geld, wie ein jüngster Fall zeigt.

Eine Zahnprothese, die zum Teil aus Gold besteht, steckt in dem Modell eines Unterkiefers bei einem Zahntechniker. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Krematorium-Mitarbeitende wurden in Deutschland zu Bewährungsstrafen verurteilt.
  • Sie hatten Zahngold aus der Asche von Toten verkauft und nicht richtig versteuert.

Weil sie sich nach der Einäscherung von Toten am Verkauf von Zahngold bereichert haben, hat das Amtsgericht Augsburg zwei Verantwortliche eines Krematoriums zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Der Betreiber der Kemptener Anlage erhielt heute Mittwoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Betriebswart wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der 54 Jahre alte Leiter des Krematoriums muss zudem 15'000 Euro (rund 16'500 Franken) an wohltätige Vereine zahlen. Der Betriebswart 6000 Euro (rund 6600 Franken).

Schaden von 340'000 Euro

Beide gestanden, Zahngold und andere Edelmetalle aus der Asche von Toten an eine Verwertungsfirma verkauft und nicht ordnungsgemäss versteuert zu haben. Dem Fiskus war laut Anklage zwischen 2014 und 2016 ein Schaden von knapp 340'000 Euro (rund 375'000 Franken) entstanden. Die Steuerschulden hatte das Duo schon vorab beglichen.

Im Urteil berücksichtigt wurden allerdings nur die Fälle ab Juli 2015. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015, nach dem alle Überreste eines Toten, darunter auch Metalle, als Teil der Totenasche gewertet werden. Demzufolge ist die unbefugte Entnahme von Überresten wie Zahngold strafbar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.