Bochum muss Gefährder Sami A. nicht zurückholen
Ein Gericht entschied, dass die deutsche Stadt Bochum den zu Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A. nicht zurückholen muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Sami A. war am 13. Juli von Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden.
- Dies obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt hatten.
Die nordrhein-westfälische Grossstadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A. nicht nach Deutschland zurückholen.
Das entschied ein Gericht heute Mittwoch. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde dagegen einlegen. Es ist eine weitere juristische Etappe im monatelangen Tauziehen im Fall des 42-Jährigen.
Sami A. war am 13. Juli von Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt hatten. Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt wurde, sass Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an.
Keine Folter zugesichert
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht hob daraufhin am 21. November das bis dahin noch immer gültige Abschiebeverbot auf.
Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener Richter nun. Deshalb hoben sie am Mittwoch die Pflicht der Stadt Bochum auf, Sami A. zurückzuholen.