Brand in Affenhaus: Beschuldigte lehnen Strafbefehle ab
Letzte Silvesternacht kam es zu einem verheerenden Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos. Die drei Beschuldigten lehnen jedoch einen Strafbefehl ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergangene Silvesternacht kam es zu einem verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus.
- Die drei beschuldigten Frauen lehnen einen Strafbefehl ab.
- Den Beschuldigten wird fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen.
Nach dem verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus in der vergangenen Silvesternacht haben die drei beschuldigten Frauen laut Staatsanwaltschaft jeweils einen Strafbefehl abgelehnt. Damit werde es voraussichtlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, teilte die Krefelder Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Demnach wird den drei Beschuldigten fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen. Den Frauen wird vorgeworfen, sie hätten in der Neujahrsnacht Himmelslaternen steigen lassen. Diese sollen dann den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos ausgelöst haben. Zahlreiche Affen starben.
Laut Staatsanwaltschaft waren bereits im Juli erfolgreich Strafbefehle beim Amtsgericht Krefeld beantragt worden. Innerhalb der vorgesehenen Frist hätten aber die drei Frauen die Strafbefehle abgelehnt. Dadurch muss jetzt vor Gericht eine Hauptverhandlung angesetzt werden.
Bei einem Strafbefehl setzt das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung gegeben hat. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.