Britin darf sich per Gerichtsentscheid nicht scheiden lassen
Ungewöhnliches aus Grossbritannien: Eine 68-jährige Britin darf sich nach einem Gerichtsentscheid nicht von ihrem Gatten scheiden lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Grossbritannien darf sich eine Frau nicht von ihrem Gatten scheiden lassen.
- Es ist für sie bereits die dritte Niederlage vor dem obersten Gerichtshof.
Die 68-jährige Tini Owens aus Grossbritannien darf sich nach 40 Jahren Ehe nicht von ihrem Gatten Hugh Owens scheiden lassen. Dies berichtet der englische «Mirror». Das Urteil in diesem Fall fällte dabei der oberste Gerichtshof.
Demnach muss die zweifache Mutter mit ihrem Gatten bis 2020 verheiratet bleiben, obwohl sie die Ehe als sehr unglücklich beschrieb. Die Ehe mit ihrem 80-jährigen Gatten sei lieblos und am Ende. Vor allem das Verhalten ihres Gatten sei für die Frau belastend, da er sich unvernünftig verhalte, streitsüchtig und launisch sei.
Richter blockt ab
Ein Richter hatte diese Vorwürfe bereits in einer früheren Anhörung als übertrieben und fadenscheinig abgetan. Eine Scheidung sei sowieso erst ab 2020 möglich, wenn die beiden mindestens fünf Jahre voneinander getrennt leben. Frau Owens war bereits 2015 bei ihrem Noch-Ehemann ausgezogen. Somit bleibt die Britin auch beim dritten Versuch, sich von ihrem Gatten zu trennen, erfolglos.