Brüssel-Terrorist hätte eigentlich im Knast sein müssen

Abdesalem Lassoued erschoss vor einer Woche in Brüssel zwei Fussballfans. Zum Tatzeitpunkt hätte er aber längst in einem tunesischen Gefängnis sitzen sollen.

Der Islamist Abdesalem Lassoued (†45) schoss vor dem Fussball-Match zwischen Schweden und Belgien auf Passanten. - X

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Islamist Abdesalem Lassoued tötete in Brüssel zwei schwedische Fussballfans.
  • Nun kommt heraus: Tunesien beantragte schon vor einem Jahr seine Auslieferung.
  • Dort war er wegen zweifachen Mordversuchs zu 28 Jahren Haft verurteilt worden.

Am Montag vor einer Woche tötete der Islamist Abdesaleam Lassoued (†45) vor einem Fussballspiel in Brüssel zwei schwedische Fussballfans. Berichten zufolge schrie der Täter «Allahu Akbar», während er mit einem Sturmgewehr auf Passanten schoss. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte die Tat später für sich.

Bereits vor dem Terror-Anschlag war Lassoued allerdings bereits polizeibekannt geworden. Tunesien hatte im Sommer 2022 seine Auslieferung aus Belgien gefordert. In seiner Heimat hätte ihn eine Haftstrafe von 28 Jahren wegen zweifachen Mordversuchs erwartet, wie die «Bild»-Zeitung berichtet. Das Urteil war bereits 2005 gefällt worden.

Eigentlich hätte der Terrorist also zum Zeitpunkt des Anschlags schon längst in einem tunesischen Gefängnis sitzen müssen. Aber zu der Auslieferung kam es nie.

«Wegen unglücklicher Umstände ist das leider nicht passiert», zitiert die schwedische Tageszeitung «Expressen» den belgischen Staatsanwalt Johan Delmulle.

In Europa wurde Lassoued erstmals im September 2012 auffällig. Er wurde in Schweden mit einem gefälschten Pass und 100 Gramm Kokain festgenommen. Den Pass wollte er für 3000 Euro in Frankreich gekauft haben.

Asyl-Gesuch in Belgien 2019 abgelehnt

Lassoued beantragte in Schweden Asyl. Die Begründung: Weil er in Tunesien eine Frau geschwängert habe, sei er verurteilt – und inzwischen begnadigt – worden. Asyl erhielt er nicht, sondern stattdessen eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten wegen des Kokains. Im Jahr 2014 wurde er dann aus dem Land ausgewiesen.

Daraufhin beantragte er in mehreren Ländern Asyl – auch in Belgien. Doch damit hatte er keinen Erfolg. Im Jahr 2021 tauchte er unter.

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2022 lenkte er dann in einer Moschee wieder die Aufmerksamkeit der belgischen Polizei auf sich. Diese setzte sich mit den tunesischen Behörden in Verbindung, welche Belgien über das 28-Jahre-Urteil gegen Lassoued informierte. Die Auslieferung des Mannes nach Tunesien wurde im August 2022 formell beantragt.

Woran diese scheiterte, ist bislang nicht klar. Die belgische Staatsanwaltschaft ging nicht weiter auf die «Reihe von unglücklichen Umständen» ein.