Bundesgerichtshof urteilt über Nutzung von Promifotos zum Ködern von Lesern

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in zwei Fällen über die Nutzung von Prominentenfotos zum Ködern von Lesern.

Bundesgerichtshof - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im ersten Fall schrieb «TV Movie» auf Facebook: «Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.» Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen - darunter Jauch, der vor Gericht zog..

Der Moderator Günther Jauch und der Schauspieler Sascha Hehn klagen, weil Medien ein Facebook-Posting beziehungsweise ein Gewinnspiel mit Bildern der Prominenten bestückten. (Az. I ZR 120/19 und I ZR 207/19)

Im ersten Fall schrieb «TV Movie» auf Facebook: «Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.» Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen - darunter Jauch, der vor Gericht zog. Im zweiten Fall bebilderte die «Bild am Sonntag» ein Urlaubslotto mit einem Foto des damaligen «Traumschiff»-Kapitäns Hehn, der ebenfalls klagte. Beide Male urteilte das Oberlandesgericht Köln in der Berufung zugunsten der Prominenten, liess aber jeweils die BGH-Revision zu.