Cannabis-Freigabe in Deutschland: Kühnert nimmt Grüne in die Pflicht

Am Freitag entscheidet der Bundesrat, ob das Cannabis-Gesetz in den Vermittlungsausschuss muss – und womöglich in der Versenkung verschwindet.

Die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. - Christian Charisius/dpa

Im Streit um die Cannabis-Legalisierung nimmt Deutschlands SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert vor allem die Grünen in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Gesetz im deutschen Bundesrat durchkommt.

«Ich wünsche mir, dass viele noch unentschlossene Länder für die Enthaltung und nicht für den Vermittlungsausschuss stimmen. Um es klar zu sagen: Die Grünen wollten dieses Gesetz besonders dringlich, sie sind an elf Landesregierungen beteiligt – es wäre nicht gut erklärbar, dass die Partei, die mit am stärksten dafür gekämpft hat, es am Ende nicht schafft, ihre Landesregierungen zumindest zu einer solchen Enthaltung zu bewegen», sagte Kühnert der Düsseldorfer «Rheinischen Post».

Vermittlungsverfahren als Blockade

Die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Länderkammer kann das Gesetz nicht ablehnen, aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Ein Vermittlungsverfahren würde die Reform zumindest verzögern.

Unionsgeführte Länder haben angekündigt, ein Vermittlungsverfahren für eine Blockade nutzen zu wollen. Kritik gibt es aber auch aus SPD-geführten Ländern und Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung sowie aus den Kommunen. Auch zahlreiche Fachleute haben Bedenken angemeldet: Kinder- und Jugendärzte, Strafjuristen, Polizeiexperten.

Überforderung durch fehlende Übergangsfristen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte an die Länder, den Vermittlungsausschuss anzurufen. «Wenn der Bundesrat nicht auf die Bremse tritt, werden Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter angesichts fehlender Übergangsfristen unmittelbar überfordert sein», sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Alexander Poitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Eine ausreichende und angemessene Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage ab dem 1. April ist so schlicht nicht möglich.»

Gesundheitsämter zuständig für Anbaukontrolle

Aus Sicht des Städtetags sind viele Regelungen des Gesetzes nicht kontrollierbar. Städtetagspräsident Markus Lewe (CDU) verwies in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe auf die komplizierten Anbau-Regelungen und das Cannabis-Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Spielplätzen und Sportstätten.

Der Landkreistag erklärte, dass die Gesundheitsämter für die Anbaukontrolle zuständig sein sollten. «Es ist unklar, wie viele Anbauvereinigungen entstehen und kontrolliert werden müssen. Die Gesundheitsämter werden dadurch weiter belastet und die Wahrnehmung bereits bestehender Aufgaben wird erschwert», sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem RND.