Compact-Magazin soll verboten werden

Das rechtsextreme Magazin Compact soll verboten werden, so zumindest die Pläne der deutschen Bundesinnenministerin.

Compact-Chefredakteur Elsässer bei einer Veranstaltung. (Archivbild) - Keystone

Das rechtsextreme Magazin Compact darf vorerst wieder erscheinen, trotz bestehender Verbotspläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Die Ministerin signalisiert aber, dass hierdurch keine Änderung am geplanten Vorgehen gegen den Herausgeber erfolgt.

Erlaubnis zur Wiederveröffentlichung trotz Verbotsplänen

Das Bundesverwaltungsgericht hob in einer vorläufigen Entscheidung am Mittwoch teilweise das Verbot gegen das rechtsextreme Magazin Compact auf, wie «Tagesschau» vermeldet.

Durch diesen Beschluss darf das Medium zumindest bis auf Weiteres wieder veröffentlicht werden.

Standesgemässe Reaktion des Bundesinnenministeriums

Obwohl diese Entscheidung vorläufig einen Schlag für die Bundesinnenministerin Nancy Faeser darstellt, beharrt sie auf ihren ursprünglichen Plänen, das Magazin dauerhaft zu verbieten. «Es ist ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird. Jetzt haben wir in Teilen mal verloren», erklärte sie laut der «Tagesschau».

Verbotsgründe und -pläne bleiben bestehen

Faeser betont, dass die Organisation Compact als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und aggressiv gegen elementare Verfassungsgrundsätze agitiert. Die Innenministerin sieht es als essenziell an, die Instrumente der wehrhaften Demokratie anzuwenden und die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen, einschliesslich Vereinsverbote.

Das Bundesverwaltunsgericht hat das Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins vorläufig aufgehoben. (Archivbild) - Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Optimismus beim Compact-Herausgeber

Trotz des befristeten Urteils und der andauernden Kritik fällt die Reaktion von Jürgen Elsässer, Chefredakteur und Herausgeber von Compact, sehr positiv aus. Er sieht in der vorläufigen Gerichtsentscheidung eine Abwehr gegen die «faschistischen Übergriffigkeiten» der Innenministerin Faeser und betrachtet die Lage als Gewinn für sein Magazin. «Jeder will jetzt dieses Blatt haben», so Elsässer.

Erwartungen an das Hauptsacheverfahren

Obgleich das endgültige Urteil noch aussteht, schätzt einer der Anwälte von Compact die Erfolgschancen im Hauptsacheverfahren als sehr hoch ein – eine genaue Aussage dazu wird aber erst möglich sein, wenn die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für die Eilentscheidung vorliegt, teilt die «Tagesschau» mit.

Einschätzung und Stellung des Compact-Magazins

Das Compact-Magazin selbst gilt als Sprachrohr der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der islamfeindlichen Pegida-Bewegung. Es untermauert regelmässig Verschwörungstheorien und streut historisch falsche und antisemitische Inhalte, so die «Tagesschau».

Verbindung zur rechtsextremen Szene

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Publikation im Dezember 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein, da sie eindeutig völkisch-nationalistische und minderheitenfeindliche Positionen vertritt. Im Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium die Compact-Magazin GmbH und beschlagnahmte ihr Vermögen, bis das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Verbots teilweise ausser Kraft setzte.

Geschichtliche Entwicklung

Das Magazin selbst begann im Dezember 2010 als Monatszeitschrift. Chefredakteur ist Jürgen Elsässer, der Herausgeber ist der Kai Homilius Verlag. Seit 2012 führt die Redaktion eine jährliche „Compact-Konferenz für Souveränität“ durch, die sich jeweils einem bestimmten politischen oder gesellschaftlichen Thema widmet.

Elementare Kritikpunkte und Reaktionen

Das Blatt hat in der Vergangenheit starken Widerstand erfühlt. Novembers 2014 trat Andreas Abu Bakr Rieger als Mitgesellschafter und Mitglied der Redaktion zurück. Er begründete diesen Schritt mit der «zunehmend radikal-subjektiven Haltung» Elsässers und der Vertretung von «rassistischen und nationalistischen Positionen» durch das Magazin.