Encrochat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Daten der von Kriminellen genutzten Encrochat-Software sind in Deutschland als Beweismittel verwertbar, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

Eingang zum BGH. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgerichtshof weist Revision in Hamburger Fall von Drogenhandel zurück.

Französische Ermittlungsmassnahmen müssten nach französischem Recht bewertet werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Frankreich hatte Deutschland entsprechende Daten übermittelt.

Es sei dabei nicht entscheidend, ob eine in Frankreich nach französischem Recht erfolgte Massnahme auch in Deutschland hätte angeordnet werden können, erklärte der BGH weiter. Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Drogenhändler aus Hamburg, in dessen Verfahren über Encrochat versandte Nachrichten als Beweise gedient hatten. Seine Revision wurde nun verworfen.

Über das Encrochat-Netzwerk hatten mutmassliche Verbrecher aus dem Bereich der organisierten Kriminalität europaweit kommuniziert. Sie planten dabei schwerste Straftaten.

Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Dadurch konnten die Handys von zehntausenden mutmasslichen Kriminellen überwacht werden. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland bereits tausende Strafverfahren eingeleitet.