Ex-FPÖ-Chef Strache will kein EU-Mandat

Das Nein zu einem Mandat im EU-Parlament ist für Ex-FPÖ-Chef Strache nicht der Abschied aus der Politik. Im Gegenteil. Und der Wahlkampf hat seinen ersten «Skandal».

Das Wichtigste in Kürze

  • In Österreich schmiedet der nach dem Ibiza-Skandal-Video als FPÖ-Chef und Vizekanzler zurückgetretene Heinz-Christian Strache erste Pläne für ein Comeback.
Geht nicht nach Brüssel: Der nach dem Skandal-Video zurückgetretene FPÖ-Chef und Vizekanzler Strache nimmt sein bei der Europawahl gewonnenes Mandat nicht an. Foto: Helmut Fohringer/APA - dpa-infocom GmbH

«Mein politisches Leben, das sich stets auf Wien und Österreich fokussiert hat, ist mit Sicherheit nicht am Ende», schrieb Strache am Montag in einer langen Presseerklärung. Darin kündigte er zugleich den Verzicht auf ein Mandat im Europaparlament an, das er dank 45 000 Vorzugsstimmen bei der EU-Wahl gewonnen hat. Anders als in Deutschland konnten Wähler in Österreich mit ihrer Stimme eine Partei wählen, aber auch zusätzlich mit einem ergänzenden Hinweis einen bestimmten Kandidaten unterstützen.

«Ich werde mich nicht zurückziehen, mich auch nicht verstecken. Im Gegenteil», kündigte Strache weiter an. Er werde sich zunächst als einfaches Parteimitglied in den Dienst der FPÖ stellen. «Eine Rückkehr in die aktive Politik kann und soll erst erfolgen, nachdem die Hintergründe des Ibiza-Videos weitestgehend aufgeklärt sind.»

Strache war Mitte Mai von allen Ämtern zurückgetretenen, nachdem ein von «Spiegel» und «Süddeutscher Zeitung» veröffentlichtes Video aus dem Jahr 2017 ihn massiv in Misskredit gebracht hatte. Darin hatte er einer angeblichen russischen Oligarchen-Nichte Staatsaufträge im Gegenzug für Wahlkampfhilfe zugunsten der FPÖ in Aussicht gestellt. Sein Rücktritt hatte eine politische Kettenreaktion zur Folge, an deren Ende auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) durch ein Misstrauensvotum gestürzt wurde. Voraussichtlich am 29. September wird Österreich ein neues Parlament wählen.

Seine Entscheidung gegen das EU-Mandat sei kein Ergebnis politischen Kalküls und schon gar kein Deal, sondern schlicht eine von ihm persönlich getroffene Entscheidung, hiess es in Straches Erklärung weiter. Damit ging er auf Spekulationen ein, dass seine Frau Philippa auf dem äusserst aussichtsreichen Listenplatz drei der Wiener FPÖ-Landesliste für den Nationalrat kandidieren darf, wenn er auf sein EU-Mandat verzichtet.

Das siebenminütige Video steht seit Montag auch im Mittelpunkt eines Vorgangs, den die konservative ÖVP als «Fälschungsskandal» bezeichnet. Es seien von unbekannter Seite Emails aufgetaucht, die die ÖVP in Verbindung mit dem Video bringen sollen, sagte ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Dabei handele es sich um den Versuch, die Partei und ihn massiv zu diffamieren, so Kurz. Er sei über die kriminelle Energie, die hinter der Aktion stecke, schockiert. «Das ist eine neue Dimension in dieser Richtung.»

Nach Darstellung von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer wurde die Partei am vergangenen Freitag von einem österreichischen Medium mit den angeblichen Mails zwischen Kurz und dem damaligen Kanzleramtsminister Gernot Blümel konfrontiert. Eine interne Untersuchung sowie eine Analyse von externen Fachleuten habe ergeben, dass diese Mails gefälscht seien. Zu den Inhalten der Mails - angeblich eine Vielzahl - machte die ÖVP keine Angaben, da man nicht das Geschäft des Fälschers betreiben wolle. Die Partei habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Zur Entstehung des auf Ibiza aufgenommenen Videos gibt es weiter viele Fragen. Mit den Aufnahmen in Verbindung gebracht werden vor allem ein Anwalt aus Wien und ein Detektiv aus München. Beide hat Strache angezeigt - wie auch unbekannterweise die Frau, die sich als Oligarchen-Nichte ausgegeben hatte. Auch in Hamburg und München hat Strache Anzeige erstattet. Wie genau das Video letztlich beim «Spiegel» und bei der «Süddeutschen Zeitung» gelandet ist, konnte bisher nicht geklärt werden. Zuletzt wurde immer wieder berichtet, dass das Video vor der Veröffentlichung am 17. Mai zahlreichen Personen und Medien gegen hohe Geldforderungen angeboten worden sein soll.