Flughafen Frankfurt: Tätigkeitsverbot nach falschem Alarm
Nach einem falschen Sprengstoffalarm am Frankfurter Flughafen sprach die Bundespolizei ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fraport-Mitarbeiterin, die den Sprengstoffalarm auslöste, ist vorläufig suspendiert.
- Die deutsche Bundespolizei belegte sie vorerst mit einem Tätigkeitsverbot.
Nach dem falschen Sprengstoffalarm am Frankfurter Flughafen mit Tausenden betroffenen Passagieren zog die Bundespolizei Konsequenzen. Für die Frau, die am Dienstag beim Sicherheitscheck trotz eines zunächst positiven Sprengstofftests eine französische Familie passieren liess. Sie dürfe vorerst nicht mehr im Bereich der Luftsicherheitskontrolle tätig sein, sagte ein Sprecher der Bundespolizei jheute Donnerstag. Zuvor hatte die «Frankfurter Rundschau» über die Entscheidung berichtet.
Es müsse zunächst analysiert werden, was bei der Kontrolle geschehen sei, sagte der Sprecher. Danach könne in dem Fall eine Entscheidung getroffen werden. Am Dienstag hatte die Bundespolizei erklärt, dass die Fraport-Mitarbeiterin nach dem positiven Wischtest eine Nachkontrolle hätte vornehmen müssen. Eine Sprecherin des Flughafenbetreibers erklärte, es liefen Gespräche mit der Mitarbeiterin zur Aufklärung des Geschehenen.
In Terminal 1 war es zu einer stundenlangen Sperrung gekommen, 130'000 Passagiere waren betroffen. Nachwirkungen gab es bis zum Folgetag. Welche Kosten dadurch entstanden sind, sei noch unklar, erklärte Fraport. Dies gelte auch für die Frage nach möglichem Schadenersatz.