Deutsche Vorratsdatenspeicherung wird ein Fall für den EuGH

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein ewiger Zankapfel zwischen Sicherheitsbehörden und Bürgerrechtlern. Jetzt soll sich der Europäische Gerichtshof mit den deutschen Vorschriften befassen.

Der EuGH muss nun entscheiden, ob die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Foto: Jens Büttner - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bleibt vorerst auf Eis.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte einen Rechtsstreit um die Datensammelei zwischen der Bundesnetzagentur und der Telekom sowie dem Internetprovider SpaceNet aus und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Damit wird noch einige Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil vergehen. Bis zu einer solchen Entscheidung hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bereits 2017 ausgesetzt.

Datenschützer und der Verband der Internetwirtschaft (eco) riefen die Bundesregierung auf, jetzt ein politisches Signal gegen die Überwachung im grossen Stil zu setzen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, erklärte dagegen, die Vorratsdatenspeicherung sei wichtig zur Bekämpfung schwerster Kriminalität. Derzeit könnten etwa Tausende Hinweise aus dem Ausland auf Kinderpornografie in Deutschland nicht verfolgt werde.

Die Telekom und SpaceNet hatten zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Speicherpflicht geklagt und sich durchgesetzt. Das Gericht stufte die Vorratsdatenspeicherung wegen Verstössen gegen EU-Recht als unzulässig und unanwendbar ein. Die Bundesnetzagentur legte dagegen Sprungrevision ein - über die nun in Leipzig verhandelt wurde (Az.: BVerwG 6 C 12.18 und BVerwG 6 C 13.18).

Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich bei seiner Entscheidung auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2016 gestützt. Darin hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass eine räumlich, zeitlich und örtlich unbegrenzte Speicherung von Standort- und Telefondaten nicht mit der Charta der europäischen Grundrechte vereinbar sei.

Allerdings bezog sich diese EuGH-Entscheidung von 2016 auf die Praxis in Schweden und Grossbritannien. Die deutschen Regelungen seien im Vergleich dazu reduziert, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Unter anderem sei die vorgeschriebene Speicherdauer kürzer und der Schutz der gespeicherten Daten sowie der Zugang zu ihnen strenger geregelt. Vor diesem Hintergrund soll der EuGH nun klären, ob es tatsächlich ein generelles unionsrechtliches Verbot der Vorratsdatenspeicherung gibt.

Die Speicherung in Deutschland ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Sie wurde einst als Reaktion auf Terroranschläge in Europa eingeführt. Sicherheitsbehörden befürworten sie auch, um zum Beispiel im Kampf gegen Kinderpornografie vorankommen zu können. Kritiker lehnen sie dagegen wegen der Grundrechtseingriffe als viel zu weitgehend ab.

Der Verband eco, der die Klage der SpaceNet AG unterstützt, erklärte, die Vorlage an den EuGH sei ein weiterer Schritt hin zur dringend nötigen Rechtssicherung für die Unternehmen. Nach wie vor fehle ein Beleg, dass die Datenspeicherung tatsächlich der Verbrechensbekämpfung nutzt. Klar seien dagegen die Kosten, die die Unternehmen für die technische Infrastruktur aufwenden müssten. Sie lägen bei rund 600 Millionen Euro.

Der Verein Digitalcourage, der per Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgeht, forderte die Bundesregierung auf, sich «für eine massenüberwachungsfreie Lösung in der EU» einzusetzen. Allerdings sei das Gegenteil der Fall. «Alles, was wir aktuell auf EU-Ebene sehen ist, dass Regierungen der EU-Länder einen kompromisslosen Kurs in Richtung Massenüberwachung fahren. Grundrechte und Urteile werden ignoriert - Deutschland macht mit», erklärte Sprecher Friedemann Ebelt.

Unabhängig von dem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht soll sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. Dort liegen Verfassungsbeschwerden von Bürgerrechtlern und Datenschützern vor. Es ist allerdings offen, wann in Karlsruhe darüber entschieden wird. Dem EuGH liegen zudem noch weitere Vorlagefragen aus Grossbritannien, Frankreich und Belgien vor.