Haftstrafe für 37-Jährigen wegen Herstellung von Sprengstoff in Berlin

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Mittwoch einen 37-Jährigen wegen der Herstellung von Sprengstoff zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt.

Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mann zudem wegen versuchten Diebstahls von Polizeifahrrad verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Timo K. in seiner Wohnung im Bezirk Pankow die Stoffe hergestellt und diese anschliessend dort verwahrt hatte.

Ab 2020 habe er die Explosivstoffe dann sukzessive in einen dafür angelegten Erdbunker am Ufer der Spree gebracht. K. räumte zu Prozessbeginn die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe ein. Er habe 2018 damit angefangen, weil es ihn interessiert habe, solche Stoffe herzustellen, sagte er. Er habe dann im Wald oder im Park damit «kleine Experimente gemacht», um zu schauen, wie die Wirkung sei.

«Als ich wusste, wie es funktioniert, war es uninteressant», sagte der 37-Jährige weiter. Er habe die hergestellten Sprengstoffe jedoch nicht wegwerfen wollen und sie deshalb im Jahr 2020 verbuddelt.

Aus dem Erdbunker grub sie dann im April desselben Jahres der Hund eines Spaziergängers aus. Über eine DNA-Spur auf einer Verpackung kam die Polizei dann auf K., der unter anderem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie Diebstahls und Hehlerei bereits vorbestraft war.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die ein Jahr und fünf Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe.

Unter anderem die zahlreichen Vorstrafen und abgebrochenen Drogentherapien des Angeklagten sprachen der Vorsitzenden Richterin zufolge jedoch gegen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung. «Sie haben viele Chance gehabt», sagte die Richterin.

K. wurde am Mittwoch auch wegen versuchten Diebstahls zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass er im November 2021 versucht hatte, aus einer Polizeiwache ein E-Bike zu stehlen. Dazu habe er mit einer Karte probiert, die Nebeneingangstür des Gebäudes zu öffnen.

K. wurde jedoch von einem Zeugen beobachtet, der dann die Polizei verständigte. Den versuchten Diebstahl beging der 37-Jährige laut Gericht, nachdem er sich auf der Wache als Auflage für seine Haftverschonung gemeldet hatte.