Künftig sechs Monate Arbeitslosengeld im EU-Ausland

Wer in einem EU-Ausland auf Jobsuche ist, wird zukünftig dabei unterstützt. Arbeitssuchende können dann sechs Monate Arbeitslosengeld aus ihrem jeweiligen EU-Heimatland beziehen.

Für bis zu sechs Monate können Jobsuchende in Zukunft ihre Arbeitslosenunterstützung ins europäische Ausland mitnehmen. Foto: Oliver Berg - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Jobsuchende sollen künftig auch in einem anderen EU-Land bis zu sechs Monate Arbeitslosenunterstützung aus der Heimat beziehen dürfen.

Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Länder einigten sich auf eine bessere Koordinierung der Sozialsysteme.

Der Kompromiss muss aber noch formal vom Rat der Mitgliedsländer und vom Parlament gebilligt werden. «Mit diesem Deal bekommen Arbeitsuchende das Recht, für mindestens ein halbes Jahr ihr Arbeitslosengeld in ein anderes EU-Land mitzunehmen», berichtete die Linken-Fraktionschefin Gabi Zimmer. «Wir haben grosse Schlupflöcher für Sozialversicherungsbetrug bei der Entsendung von Arbeitnehmern geschlossen. Endlich werden auch Pflegeleistungen als eigene Sozialleistungen zwischen den EU-Ländern koordiniert.»

Die Indexierung des Kindergelds sei dagegen verhindert worden, ergänzte die Grünen-Abgeordnete Terry Reintke. Gemeint sind Pläne, Zahlungen für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. Österreich hatte dies vor einigen Monaten beschlossen, in Deutschland wird es immer wieder diskutiert. «Am Kern der Freizügigkeit darf nicht gerüttelt werden», forderte Reintke. «Nur, wenn wir die sozialen Rechte schützen, machen wir Leben und Arbeiten in anderen EU-Ländern ohne Wenn und Aber möglich.»

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen lobte die Einigung ebenfalls. «Mit der heutigen vorläufigen Einigung über die Koordinierung der sozialen Sicherung fügen wir das letzte Puzzlestück für eine faire Arbeitsmobilität in Europa ein», sagte sie. Die Sozialsysteme sind eigentlich Sache der EU-Staaten. Die Koordinierung soll sicherstellen, dass im EU-Ausland niemand ohne Versicherungsschutz dasteht, sich aber auch nicht doppelt versichern muss.