Künstliche Intelligenz soll Kinderpornografie enttarnen
Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören zu den abscheulichsten Verbrechen, die Kriminalisten aufzuklären haben. Weil die Datenflut im Netz ins Unermessliche, ist ihre Arbeit besonders belastend. Jetzt soll «Kommissar KI» helfen.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Pilotprojekt will die Justiz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Künstliche Intelligenz (KI) gegen Kinderpornografie im Netz einsetzen.
Zusammen mit dem Hard- und Softwareentwickler Microsoft, Cybercrime-Experten der Justiz und Wissenschaftlern betrete NRW mit dem Forschungsprojekt zur automatischen Bilderkennung bundesweit technisches und juristisches Neuland, sagte Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU). Am Montag stellte er in Düsseldorf Grundzüge vor.
«Die Ermittler schaffen es nicht, der riesigen Datenmenge Herr zu werden», sagte Biesenbach. Allein in NRW würden jährlich rund zweitausend Terabyte Material mit mutmasslich kinderpornografischen Inhalten gesichert. «Ein Ermittler bräuchte etwa 2000 Jahre, um diese Daten zu sichten.» Laptops und Datenträger zu beschlagnahmen, sei immer ein Eingriff in Grundrechte, bei dem die Verhältnismässigkeit zu wahren sei, erklärte die Kölner Staatsanwältin Lisa Klefisch. «Sind wir nicht schnell genug, muss alles wieder herausgegeben werden.» Der Ermittlungszeitraum ist begrenzt.
Diesen Wettlauf mit der Zeit können die Ermittler mit der bislang weitgehend noch händischen Auswertung der Datenberge nicht gewinnen. Der Justizminister räumt ein: «Nicht ausgewertetes Bildmaterial kann im Einzelfall die Ursache sein, dass anhaltende Missbrauchstaten unentdeckt bleiben.» Leidtragende der perversen Verbrechen seien auch Säuglinge und Kleinstkinder.
Ende März waren in NRW nur zwölf Prozent von rund 1900 anhängigen Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie in der Auswertung. 557 Durchsuchungsbeschlüsse waren noch gar nicht vollstreckt.
Computerisierte Handlungsregeln (Algorithmen) sollen helfen, Kinderpornografie in der Datenflut innerhalb von Millisekunden zu erkennen und mit hoher Treffer-Wahrscheinlichkeit Vorschläge für die Kategorisierung strafrechtlich relevanter Inhalte zu machen. Ermittler müssten dann nicht mehr Zehntausende Urlaubsfotos sichten, sondern könnten sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, erläuterte der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) NRW, Oberstaatsanwalt Markus Hartmann. Sie hätten dann Zeit, Anklagen vorzubereiten, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
«Das Strafgesetzbuch statuiert ein umfassendes Umgangsverbot mit kinder- und jugendpornografischen Schriften», erklärte Jura-Professor Dominik Brodowski von der Universität des Saarlands. Selbst bei der Strafverfolgung sei der Umgang mit solchem Material zu minimieren. In die Hände Externer dürfe es gar nicht gelangen. Bislang sei die Anwendung von Techniken künstlicher Intelligenz auf Basis von Cloud Computing und neuronalen Netzen daher unmöglich gewesen, bilanzierte Biesenbach.
In dem interdisziplinären Projekt sei nun aber eine rechtssichere Lösung entwickelt worden, erläuterten die Projektpartner. Das Datenmaterial könne stark abstrahiert und in sehr kleine, für das menschliche Auge nicht mehr erkennbare Bilder transformiert werden. So bereinigt, unterlägen die Daten nicht mehr dem Umgangsverbot und könnten in einer Cloud mithilfe von Algorithmen bearbeitet werden - schnell, ermüdungsfrei und ohne emotionale Belastung, wie die Chefin von Microsoft Deutschland, Sabine Bendiek betonte. Laut Unternehmensangaben ist das Abstraktionsverfahren weltweit einzigartig. In der Cloud gebe es dann auch keine Probleme mehr mit Speicherkapazitäten und Bearbeitungszeiten, unterstrich Biesenbach.
«Erstmals sind wir in der Lage, uns die Rechen-Power von Cloud Computing zu erschliessen», sagte Hartmann. Das Projekt sei darauf ausgelegt, vor allem neue kinderpornografische Inhalte zu erkennen, um Minderjährige, die derzeit noch missbraucht werden, möglichst schnell befreien zu können. Dies wäre im Vergleich zu internationalen KI-Kriminaltechniken, die sich auf Wiedererkennung und Ähnlichkeiten spezialisiert hätten, ein Innovationssprung.
Wegen der hochsensiblen Rechtslage im Umgang mit Kinderpornografie sei der Algorithmus in den vergangenen Monaten zunächst mit Bildern von Hunden und Katzen sowie Pornobildern von Erwachsenen getestet worden, berichtete Hartmann. In den nächsten Monaten werde nun der Umgang mit kinderpornografischem Material erprobt. Da das Grundproblem der Rechtshürde und der Anonymisierung der Daten gelöst sei, seien die Aussichten vielversprechend.
Der Justizminister hofft, das System im Laufe des nächsten Jahres an den Start bringen zu können. Voraussetzung wäre eine Treffer-Quote von weit über 90 Prozent.