Lassen sich Drohnen an Flughäfen abwehren?

Es war nur eine Frage der Zeit. Erneut musste der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen eingestellt werden, weil eine Drohne gesichtet wurde. Zur Komplettsperrung gibt es aktuell kaum Alternativen.

Wegen einer Drohnensichtung ist der Betrieb am Frankfurter Flughafen am Donnerstag eingestellt worden. Zuverlässige Abwehrsysteme fehelen bisher. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Erneut hat eine Drohne den Betrieb am Frankfurter Flughafen lahmgelegt.

Nach der Sichtung des Flugobjekts wurde am Donnerstagmorgen (9. Mai) der Betrieb am grössten deutschen Luftdrehkreuz für fast eine Stunde aus Sicherheitsgründen eingestellt.

Der Vorfall reiht sich in eine lange Reihe von Drohnenalarmen an internationalen Flughäfen. Wegen fehlender Abwehrsysteme gibt es dazu meist keine Alternative.

Die Deutsche Flugsicherung hat 2018 insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind weitere 17 Fälle hinzugekommen. In der Umgebung von Flughäfen seien vergangenes Jahr 125 Fälle gemeldet worden. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). 2017 hatte es bundesweit 88 Fälle gegeben. Die Meldungen beruhen allein auf Sichtungen.

Die aktuelle Drohne sei von mehreren Piloten im Süden des Geländes gesichtet worden, berichtete eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Es habe sich um ein grösseres, rot lackiertes Gerät mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Meter gehandelt. Möglicherweise sei es eine Profi-Drohne, die auch Lasten tragen könnte und für die auch ausserhalb von Flughäfen eine Aufstiegserlaubnis hätte eingeholt werden müssen. Allein bei der Lufthansa waren rund 15.000 Passagiere von dem Vorfall betroffen.

Laut wurden in Frankfurt 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden. Von der Drohne wie von ihrem Lenker fehlten am Mittag noch jede Spur. Die Bundespolizei hatte den Flugbetrieb in Absprache mit der Flugsicherung um 8.18 Uhr wieder freigegeben, nachdem das Gerät nicht mehr zu sehen war. Wie bei einem vorangegangenen Drohnenalarm Ende März stieg erneut ein Hubschrauber auf, um nach dem Flugkörper zu suchen.

Der Kasseler Hersteller verwies auf zwölf bereits an europäischen Flughäfen installierte Detektionssysteme. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erneut ein Hubschrauber losgeschickt worden sei, kritisierte Geschäftsführer Jörg Lamprecht. «Dabei gibt es Systeme, die in der Lage sind, Drohnen zuverlässig zu erkennen und zu orten.»

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zeigte sich vorsichtig zu möglichen Abwehr-Konzepten. So könnten Funk-Störsender auch die Systeme der Luftfahrt beeinträchtigen und fest installierte Abwehrwaffen zusätzliche Risiken schaffen, gab Sprecher Jannis Schmitt zu bedenken. Er forderte als ersten Schritt eine bessere Sichtbarkeit der Drohnen über Positionslichter, Funk-Transponder oder eine Signallackierung.

In Deutschland sind über Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstrassen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als hundert Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.

Strafrechtlich handelt es sich laut Bundespolizei um einen gefährlichen , der mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft wird. Wird eine grosse Zahl von Menschen gefährdet, darf die Strafe nicht unter einem Jahr betragen. «So ein Drohnenflug ist keine Kleinigkeit», warnte Sprecher Reza Ahmari mögliche Nachahmer. «Schliesslich bestehen konkrete Gefahren für Leib und Leben vieler Menschen.»