Le Pen verteidigt sich in Scheinbeschäftigungs-Prozess

Marine Le Pen, die französische Rechtsnationale, verteidigt sich vehement gegen Vorwürfe der Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Le Pen wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen, was sie stets bestreitet. (Archivbild) - AFP

In der Affäre um die mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament hat Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen sich vehement verteidigt. «Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben.» Dies sagte sie am ersten Tag einer Anhörung vor einem Pariser Gericht mit Blick darauf, Assistenten mit anderen EU-Abgeordneten ihrer Partei geteilt zu haben.

Le Pen wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen, was sie stets zurückwies. In der Affäre, die sie und ihre Partei seit Jahren belastet, geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten.

Le Pens aufbrausende Verteidigungsstrategie

Bei ihrer Anhörung pochte die ehemalige Chefin des Rassemblement National darauf, dass die Arbeit der Parlamentsassistenten nicht genau festgeschrieben sei. «Der Abgeordnete definiert die Art der Arbeit des Assistenten», sagte Le Pen. Sie fügte hinzu: «Die Arbeit eines Abgeordneten geht zugunsten seiner Partei.»

Ein Assistent arbeite für seinen Abgeordneten und könne auch zugunsten der Partei arbeiten. Während Le Pen zu Beginn der Anhörung zurückhaltend und ruhig auftrat, wirkte sie im Verlauf ihrer Ausführungen aufgebrachter. Einige mit Klebezetteln versehene Papierblätter fielen der führenden französischen Rechtsnationalen vom Redepult auf den Boden.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Das Verfahren wird gegen mehr als 20 Angeklagten geführt. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft und Geldbussen. Auch Verbote, öffentliche Ämter auszuüben, könnten bei einer Verurteilung ausgesprochen werden.