Lebenslange Haft für 55-Jährigen wegen Mordes vor rund 16 Jahren

Wegen eines Mordes vor rund 16 Jahren hat das Landgericht in Freiburg einen 55-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Landgericht Freiburg - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Landgericht Freiburg verurteilt Mann für Tat an Bekannter wegen beruflicher Vorteile.

Es sprach den Mann am Montag schuldig, im Januar 2003 eine Bekannte im baden-württembergischen Bad Krozingen in seine Gewalt gebracht und erstochen zu haben. Laut Gericht wollte der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin durch die Tat berufliche Vorteile verschaffen.

Die Richter werteten dies als ein Verbrechen aus sogenannten niedrigen Beweggründen. Zwischen Anlass und Tötung habe in einem besonderem Mass ein «objektiv krasses Missverhältnis» bestanden, erklärte das Gericht. Mit der Verurteilung wegen Mordes folgte es der Forderung der Anklage, die aber noch weitere Mordmerkmale wie die Verdeckung einer Straftat und Heimtücke angenommen hatte.

Nach der Tötung seiner 57-jährigen Bekannte hatte der Angeklagte laut Gericht mit deren EC-Karte 500 Euro von einem Geldautomaten abgehoben. Um die Tat zu verschleiern, stellte der Mann das Auto der Frau mit deren Leiche an einem Autobahnparkplatz ab. Es wurde erst Wochen später entdeckt. Die Polizei kam dem Angeklagten im vorigen Jahr durch Hinweise aus seinem Bekanntenkreis und einen DNA-Treffer auf die Spur.