Mörder auf der Flucht – von Ausgang nicht zurückgekehrt

Ein Mann sitzt seit Jahren wegen zweifachen Mordes ein. Mehrfach hat er das Gefängnis verlassen dürfen. Nun aber setzt er sich ab.

Ein Doppelmörder hätte eigentlich längst von seinem Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen. (Archivbild) - Paul Zinken/dpa

Ein zweifacher Mörder hat in Berlin seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt. Nach dem 50-Jährigen wird seit dem späten Donnerstagnachmittag gefahndet, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte. Der Straftäter hätte demnach eigentlich bis 17 Uhr von seinem genehmigten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen.

Nach Angaben der Justizverwaltung befindet sich der Mann seit 27 Jahren im Gefängnis. Er wurde demnach 1995 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht.

Justizverwaltung: Keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr

Nach seinen Angaben wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmässig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hiess es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein «umfassendes Prüfverfahren». Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. «Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen», hiess es von der Justizverwaltung.

Im vergangenen Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige sass in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.