Prozess um Po-Vergrösserungen mit tödlichem Ausgang in Düsseldorf begonnen
Wegen mutmasslich verpfuschter Po-Vergrösserungen, die bei zwei Frauen zum Tod geführt haben sollen, hat am Dienstag der Prozess gegen einen Arzt vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Angeklagter Arzt soll bei Schönheitsoperationen gepfuscht haben - zwei Tote.
Die Verteidigung des Schönheitschirurgen verlas zum Auftakt eine Erklärung, wie eine Sprecherin mitteilte. Der 50-jährige Ali Reza S. muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall verantworten.
Der Arzt bot in seiner ambulanten Praxis den sogenannten Brazilian Butt Lift an, eine operative Po-Vergrösserung, bei der Eigenfett ins Gesäss gespritzt wird. S. soll seine Sorgfaltspflicht bei drei Operationen verletzt haben.
Im ersten Fall soll der Angeklagte im Juni 2018 bei einer Patientin insgesamt sechs Liter Flüssigkeit, davon 4,7 Liter Fett, abgesaugt haben. Insgesamt 2,2 Liter Eigenfett habe er daraufhin in beide Gesässhälften der Frau gespritzt. Dabei wurde die Patientin laut Staatsanwaltschaft nicht ausreichend sediert. Zudem sei eine zu grosse Menge Fett abgesaugt worden, weswegen es zu «ausgedehnten Einblutungen» im Gewebe gekommen sei.
Im zweiten Fall soll S. einer Frau im August 2018 zwölf Liter Flüssigkeit abgesaugt haben, obwohl ambulant nicht mehr als fünf Liter Fettgewebe entnommen werden dürften, wie das Gericht mitteilte. Die 20-jährige Patientin sei später gestorben.
Im dritten Fall soll der heute 50-Jährige im Juli 2019 eine ambulante Fettabsaugung mit anschliessender Eigenfettimplantation bei einer 42-Jährigen vorgenommen haben. Die Risikopatientin habe er ohne Anästhesisten ambulant operiert, was nicht der Sorgfaltspflicht entsprochen habe. Wegen eines kritischen Blutverlusts in Kombination mit einer Fettembolie sei die 42-Jährige gestorben.
Laut Staatsanwaltschaft fehlte es bei den Operationen an einer entsprechenden Überwachung sowie an der bei Fettabsaugungen besonders wichtigen Nachsorge. Rechtsmediziner hätten bereits festgestellt, dass Vorerkrankungen als Ursachen für den Tod der Frauen ausschieden. Die Anklage forderte ein Berufsverbot für den Mediziner. Für das Verfahren sind zunächst vier Verhandlungstage bis Anfang Dezember angesetzt.