Schottisches Parlament darf kein Unabhängigkeitsreferendum ansetzen

Das Gericht in London entscheidet: Schottland hat kein Recht, ein Unabhängigkeitsreferendum durchzusetzen. Das folgt den Argumenten der britischen Regierung.

ARCHIV - Demonstranten bei einer Kundgebung für die schottische Unabhängigkeit auf dem George Square in Glasgow. Foto: Jane Barlow/PA Wire/dpa - sda - Keystone/PA Wire/Jane Barlow

Das Wichtigste in Kürze

  • Schottland wollte jüngst ein Unabhängigkeitsreferendum durchführen.
  • Dies rückt nun in die Ferne: Das britische Gericht argumentiert dagegen.
  • Das Regionalparlament habe «kein Recht» eine solche Abstimmung durchzuführen.

Ein neues Unabhängigkeitsreferendum in Schottland ist in weite Ferne gerückt. Das höchste britische Gericht in London teilte am Mittwoch mit, das schottische Regionalparlament habe kein Recht, eine Volksabstimmung anzusetzen. Damit folgten die Richter den Argumenten der britischen Regierung.

Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon hatte angekündigt, die Entscheidung des Supreme Court anzuerkennen. Sie wolle dann aber die nächste britische Parlamentswahl zu einem Quasi-Referendum machen. Anschliessend wolle sie den Wahlkampf ihrer Schottischen Nationalpartei (SNP) nur mit der Forderung nach Unabhängigkeit bestreiten.

Nicola Sturgeon, Regierungschefin von Schottland, am Parteitag der SNP - Keystone

Bei einer ersten Volksabstimmung 2014 hatte sich eine Mehrheit der Schotten für den Verbleib in der Union mit Grossbritannien ausgesprochen. Für London ist die Frage damit langfristig entschieden. Regierungschefin Sturgeon aber argumentiert, dass der Brexit, den die Schotten 2016 deutlich abgelehnt hatten, die Ausgangslage verändert habe.

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