Serbien ermöglicht lebenslange Haft ohne vorzeitige Entlassung

In Serbien können Täter neu lebenslänglich ins Gefängnis kommen — ohne Aussicht auf frühzeitige Entlassung.

Mörder können in Serbien unter gewissen Umständen künftig lebenslang hinter Gitter kommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein neues Gesetz kann Mörder künftig lebenslange hinter Gitter bringen.
  • Die Haftstrafe kann bei Morden an Kindern, Schwangeren und Hilflosen ausgesprochen werden.
  • Die bisherige Höchststrafe betrug 40 Jahre Haft.

In Serbien haben Richter künftig die Möglichkeit, lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung zu verhängen. Dies im Falle von Mordtaten an Kindern, schwangeren Frauen oder hilflosen Menschen.

Das Parlament in Belgrad billigte am Dienstag eine diesbezügliche Novelle des Strafgesetzes. Bisher betrug die Höchststrafe für schwere Verbrechen 40 Jahre Gefängnis.

Die Gesetzesnovelle war von der Regierung des rechts-nationalen Präsidenten Aleksandar Vucic eingebracht worden. Zuvor hatte der Vater eines ermordeten Mädchens eine entsprechende Petition mit 160 000 Unterschriften vorgelegt. 

Strafmass in Europa höchst umstritten

Das Strafmass lebenslang ohne vorzeitige Entlassung ist in Europa höchst umstritten. Ungarn hatte es bereits 1999 unter dem damals zum ersten  Mal regierenden Ministerpräsidenten Viktor Orban eingeführt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die diesbezügliche ungarische Rechtssprechung als Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bezeichnet. Dies in einem Urteil aus dem Jahr 2004.

Im Vorfeld der Abstimmung im Belgrader Parlament hatte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, die  serbische Gesetzesnovelle kritisiert. «Damit eine lebenslange Strafe im Einklang mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, muss (...) es eine Aussicht auf Entlassung des Verurteilten und auf eine Überprüfung des Urteils geben.» Das hatte sie vor zwei Wochen an die serbische Justizministerin Nela Kuburovic geschrieben.