Teenie (17) tötet Schwester (†14) im Rausch – schuldunfähig
Ein Jugendlicher, der seine Schwester erstochen hat, wird nicht verurteilt. Weil er im Drogenrausch gehandelt habe, sei er nicht schuldfähig.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Jugendlicher wird nicht für den Mord an seiner Schwester verurteilt.
- Weil er sie im Drogenrausch erstochen hatte, wurde er für schuldunfähig befunden.
- Dennoch muss er in eine psychiatrische Klinik.
In Deutschland wurde ein junger Mann, der als 17-Jähriger seine Schwester mit einem Küchenmesser erstochen hat, für schuldunfähig befunden. Der Grund: Er war im Vollrausch.
Wie «Focus» berichtet, konsumierte der Teenager Cannabis und halluzinogene Pilze. Im Rausch griff er seine damals 14-jährige Schwester an. Sie starb anschliessend an zahlreichen Stich- und Schnittwunden. Die Mutter, die ihre Tochter beschützen wollte, wurde ebenfalls verletzt.
Täter muss in psychiatrische Klinik
Vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gestand der Täter die Tat – soweit er sich daran erinnern konnte. Doch der Richter befand ihn für schuldunfähig, da er im Rausch gehandelt habe. Zudem habe eine depressive Störung die Schuldfähigkeit ebenfalls gemindert. Unter diesen Umständen sei keine Verurteilung möglich.
Dafür wurde er des fahrlässigen Vollrausches schuldig gesprochen. Er muss nun in eine psychiatrische Klinik. Wann er wieder raus darf, hängt vom Erfolg der Therapie ab.