Tropen Tango: Richter genehmigen Festival trotz Dürre

Trotz des Brandrisikos genehmigen Richter in Deutschland das Tropen Tango Festival.

In diesem Jahr müssen sich Wacken-Fans die Abkühlung privat suchen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Richter bewilligen das Tropen Tango Festival in Deutschland trotz grosser Dürre.
  • Die Stadt Lorch-Wollmerschied hatte ein Verbot für Festivals ausgesprochen.

Auch bei anhaltender Hitze und Trockenheit müssen Grossveranstaltungen unter freiem Himmel möglich sein. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag das Tropen Tango Festival in Lorch-Wollmerschied genehmigt und ein Verbot der Stadt Lorch aufgehoben. Voraussetzung sind nach dem Kasseler Eilbeschluss allerdings entsprechende Vorkehrungen des Veranstalters gegen Feuer.

Bei dem jährlichen Festival im südwesthessischen Wollmerschied treten zahlreiche Bands verschiedener Stilrichtungen auf, etwa Rock, Weltmusik und Punk. 2017 hatte das Festival rund 3000 Besucher.

2018 sollte das dreitägige Festival am heutigen Freitagabend beginnen. Wegen der anhaltenden Hitze und Dürre hatte die Stadt Lorch dies jedoch verboten. Das Risiko eines Feuers sei zu gross.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden war dem noch gefolgt. Der VGH Kassel gab nun aber in letzter Minute den Musikfreunden grünes Licht und hob im Eilverfahren das Verbot auf.

Zwar bestehe wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit eine erhöhte Brandgefahr. Eine solche «abstrakte Gefahr» reiche für ein Verbot aber nicht aus, wenn der Veranstalter geeignete Gegenmassnahmen treffe.

Dies sei hier den «Tropen Tangoikanern» gelungen. So hätten die Veranstalter 128'000 Liter Wasser gelagert, 136 Feuerlöscher stünden zur Verfügung. Ein ursprünglich auf das Campinggelände beschränktes Rauchverbot sei auf das gesamte Festivalgelände ausgeweitet worden. Als einzige Ausnahmebereiche seien neben jeder Bühne mit Sand aufgeschüttete Raucherzonen mit Wasser-Aschenbechern eingerichtet worden. Auch für Campingkocher seien Sandflächen aufgeschüttet worden.

Für alle diese Sicherheitsvorkehrungen hätten die Veranstalter umfassende Kontrollen zugesagt. Der VGH gab ihm dabei auf, jeden Verstoss mit einem sofortigen Platzverweis zu ahnden. Zudem könnten ursprünglich angekündigte «Feuershows» natürlich nicht stattfinden. Das Festival selbst ist unter diesen Voraussetzungen aber zulässig, entschieden die Kasseler Richter in ihrem unanfechtbaren Eilbeschluss.