Vier Jahre Haft nach Vergewaltigung in Münchner U-Bahnhof

Ein völlig betrunkener Tourist wird nachts in einem Münchner U-Bahnhof vergewaltigt. Nun ist der Täter dafür verurteilt worden.

Der Angeklagte soll einen jungen Polen vergewaltigt haben. Der Fall sorgte für diplomatische Verwicklungen. (Archivbild) - Lennart Preiss/dpa

Wegen der Vergewaltigung eines jungen polnischen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof ist der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der Afghane im August 2023 den nur wenig jüngeren, völlig betrunkenen und wehrlosen 18-Jährigen über die Dauer von etwa einer halben Stunde begrapscht, ausgezogen und vergewaltigt hatte.

Die Kammer verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Mit der Höhe des Strafmasses folgte das Gericht dabei der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und von vier Jahren im Falle einer Jugendstrafe gefordert.

Fall in Polen hohe Wellen geschlagen

Die Verteidigung hingegen plädierte nur auf Strafbarkeit wegen des Diebstahls eines Mobiltelefons. Sie lehnte aber eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ab.

Der Fall hatte seinerzeit in Polen hohe Wellen geschlagen. Die damalige nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau versuchte, im Wahlkampf vor der Parlamentswahl im Herbst 2023 politisches Kapital daraus zu schlagen. Dies, indem sie die deutsche Migrationspolitik für den Fall verantwortlich machte.