Volljährige in Niederlanden sind automatisch Organspender – Volksinitiative in der Schweiz geplant
Die Niederlande bekommen ein neues Gesetz zur Registrierung von Organspendern. Danach muss eine Einwand aktiv beantragt werden. Auch in der Schweiz steht eine entsprechende Initiative an.
Das Wichtigste in Kürze
- In den Niederlanden kam ein Gesetz zustande, das volljährige Bürger automatisch als Organspender registriert.
- Eine Weigerung des automatischen Spender-Status muss aktiv veranlasst werden.
- Auch in der Schweiz wurde eine ähnliche Volksinitiative, zur Erhöhung der Zahl potentieller Spender, lanciert.
Die Niederlande bekommen ein neues Gesetz zur Registrierung von Organspendern. Danach wird jeder volljährige Bürger automatisch als Organspender registriert. Diejenigen, die das ablehnen, müssen sich melden. Das umstrittene Gesetz wurde am Dienstag in Den Haag von der ersten Kammer des Parlaments mit knapper Mehrheit angenommen. Bislang müssen sich Menschen aktiv registrieren lassen, wenn sie nach ihrem Tod Organe für Transplantationen spenden wollen.
«Widerspruchslösung» auch in der Schweiz auf dem Weg
Auch in der Schweiz ist ein politischer Vorstoss zur Förderung der Organspende aufgegleist. Die NGO «Jeune Chambre International de la Riviera» lancierte im vergangenen Oktober eine Volksinitiative, die für die Organspende denselben Ansatz wie jener in den Niederlanden vorsieht.
Momentan müssen sich Organspender in der Schweiz aktiv zu ihrer Bereitschaft bekennen. Durch die Initiative soll die Bundesverfassung dahingehend geändert werden, dass «die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person [...] auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung» beruht. Anders als heute müsste damit nicht die Bereitschaft, sondern eine Verweigerung zur Organspende aktiv geäussert werden.
Die anvisierte Gesetzesänderung wird unter anderem von der Stiftung Swisstransplant unterstützt. Die Initiative möchte dazu beitragen, die Anzahl potentieller Spender zu erhöhen, um damit die noch immer langen Wartelisten an Organempfängern zu reduzieren. Gleichzeitig soll jedoch die Wahlfreiheit jedes Einzelnen geschützt bleiben (Nau berichtete). 2013 scheiterte eine entsprechende Initiative noch am Veto des Ständerats. Für den aktuellen Vorstoss rechnet sich Swisstransplant aber intakte Chancen aus.
Die Initiatoren hoffen auf mehr Spenderorgane mit dem neuen System. Auch bei der neuen Regelung sollen Angehörige in Zweifelsfällen über eine Entnahme von Organen mitbestimmen dürfen.
In den Niederlanden schlug die Debatte um das neue Gesetz hohe Wellen. Gegner argumentierten teilweise mit ethischen Bedenken.